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Glossar & Normenverzeichnis für Eigenheim-Sanierungen

Glossar & Normenverzeichnis für Eigenheim-Sanierungen

Über 70 Fachbegriffe, alle relevanten DIN-Normen und Gesetze – verständlich erklärt für Eigenheimbesitzer

Bei der Sanierung Ihres Eigenheims begegnen Ihnen zahlreiche Fachbegriffe, Normen und Gesetze. Der Dachdecker spricht von Dampfbremse, der Energieberater erwähnt das GEG, und Ihre Bank fragt nach dem KfW-Standard. Dieses Glossar schafft Klarheit. Es erklärt über 70 Fachbegriffe in verständlicher Sprache – ohne unnötigen Fachjargon, aber mit allen Details, die Sie als Bauherr kennen sollten. Dazu finden Sie ein vollständiges Normenverzeichnis mit allen relevanten DIN-Normen, Gesetzen und Verordnungen. Nutzen Sie dieses Kapitel als Nachschlagewerk: Wenn Sie auf einen unbekannten Begriff stoßen, schlagen Sie hier nach.
Über 70 Fachbegriffe alphabetisch sortiert
Alle relevanten DIN-Normen mit Erklärung
Wichtige Gesetze (GEG, KfW, BAFA) zusammengefasst
Eigennutzer-fokussiert: Förderungen, Energieeffizienz, Baurecht
Aus der Praxis

Praxis-Tipps

Glossar als Nachschlagewerk nutzen

Sie müssen dieses Buch nicht von vorne bis hinten lesen. Wenn Sie auf einen Begriff stoßen, den Sie nicht kennen: Glossar aufschlagen. Die Kapitelreferenz zeigt Ihnen, wo der Begriff ausführlich erklärt wird. Als Eigenheimbesitzer sollten Sie zumindest die Kategorien Dämmung, Heizung und Förderung einmal überfliegen – diese Begriffe werden Ihnen bei jeder Sanierung begegnen.

Normen kennen, nicht auswendig lernen

Sie müssen DIN-Normen nicht selbst lesen. Das ist Sache Ihrer Handwerker. Aber Sie sollten wissen, dass es diese Normen gibt – und dass sie eingehalten werden müssen. Wenn ein Handwerker sagt: 'Das geht nicht anders', fragen Sie nach der Norm. Ein seriöser Betrieb kann die Grundlage seiner Aussage benennen.

Förderung vor Beauftragung klären

Die wichtigste Regel bei Sanierungsförderung: Antrag vor Auftrag! Sie dürfen keine Aufträge vergeben, bevor die Förderzusage vorliegt. Ausnahme: Planungsleistungen (Energieberater, Architekt). Verstoß bedeutet: Kein Geld. Diese Regel gilt ausnahmslos bei BAFA und KfW.

GEG und Förderung unterscheiden

Das GEG definiert Mindeststandards – was Sie mindestens erreichen müssen. Förderungen belohnen bessere Standards – je mehr Sie übertreffen, desto mehr Geld gibt es. Beispiel Fenster: GEG verlangt max. Uw 1,3. Förderung gibt es erst ab Uw 0,95. Planen Sie besser als GEG-Minimum, wenn Sie Förderung wollen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

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Muss ich als Eigenheimbesitzer alle DIN-Normen kennen?

Nein, Sie müssen keine DIN-Normen auswendig kennen. Das ist Aufgabe Ihrer Handwerker und Planer. Aber Sie sollten wissen, dass Handwerker nach anerkannten Regeln der Technik arbeiten müssen – und bei Zweifeln die relevante Norm erfragen können. Das Glossar gibt Ihnen das Vokabular dafür.
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Was ist der Unterschied zwischen GEG und KfW-Anforderungen?

Das GEG definiert gesetzliche Mindeststandards bei Sanierungsmaßnahmen. Beispiel: Fenster müssen nach Austausch mindestens Uw 1,3 W/(m²K) erreichen. Die KfW und BAFA fördern bessere Standards. Für Fensterförderung brauchen Sie Uw 0,95 oder besser. Je mehr Sie das GEG übertreffen, desto höher fällt die Förderung aus.
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Welche Normen sind bei einer energetischen Sanierung besonders wichtig?

Die drei wichtigsten Normen: DIN 4108 (Wärmeschutz, definiert U-Werte), DIN 1946-6 (Lüftungskonzept nach Fenstertausch), DIN 18534 (Abdichtung im Bad). Ihr Energieberater oder Architekt muss diese kennen und anwenden. Als Bauherr reicht es zu wissen, dass diese Normen existieren – und dass Sie bei Abweichungen hellhörig werden sollten.
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Wo finde ich einen qualifizierten Energieberater?

Die offizielle Datenbank ist energie-effizienz-experten.de. Nur dort gelistete Berater können KfW- und BAFA-Anträge stellen. Filter nach Postleitzahl und Leistungsbereich (Wohngebäude, Einzelmaßnahmen). Alternativ: Erstberatung bei der Verbraucherzentrale NRW – günstig und unabhängig.
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Muss ich bei meinem Eigenheim den Denkmalschutz beachten?

Nur wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht oder sich in einer denkmalgeschützten Zone befindet. Dann müssen alle sichtbaren Änderungen (Fassade, Fenster, Dach) von der Unteren Denkmalbehörde genehmigt werden. Vorteil: Sonderabschreibung nach §7i EStG möglich. Im Zweifelsfall: Beim Bauamt nachfragen, ob Ihr Gebäude denkmalgeschützt ist.

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Sie haben konkrete Fragen zu Ihrer Eigenheim-Sanierung? Die neurealis-Experten beraten Sie gerne. Kostenlose Erstberatung für Eigenheimbesitzer in NRW.

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Wir erklären Ihnen alle relevanten Normen und Vorschriften bei der Besichtigung – klar, verständlich und ohne Fachkauderwelsch.

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