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Glossar & Normenverzeichnis für die Wohnungssanierung
Vermieter

Glossar & Normenverzeichnis für die Wohnungssanierung

Über 60 Fachbegriffe, alle relevanten DIN-Normen und Gesetze – verständlich erklärt für Vermieter

Bei der Wohnungssanierung begegnen Ihnen zahlreiche Fachbegriffe, Normen und Gesetze. Handwerker sprechen von Vorwandinstallation, Architekten verweisen auf DIN 18534, und Ihr Steuerberater erwähnt §559 BGB. Dieses Glossar schafft Klarheit. Es erklärt über 60 Fachbegriffe in verständlicher Sprache – ohne unnötigen Fachjargon. Dazu finden Sie ein vollständiges Normenverzeichnis mit allen relevanten DIN-Normen, Gesetzen und Verordnungen. Nutzen Sie dieses Kapitel als Nachschlagewerk: Wenn Sie auf einen unbekannten Begriff stoßen, schlagen Sie hier nach.
Über 60 Fachbegriffe alphabetisch sortiert
Alle relevanten DIN-Normen mit Erklärung
Wichtige Gesetze (BGB, GEG, EStG) zusammengefasst
Vermieter-fokussiert: Nur das, was Sie wissen müssen
Aus der Praxis

Praxis-Tipps

Glossar als Nachschlagewerk nutzen

Sie müssen dieses Buch nicht von vorne bis hinten lesen. Wenn Sie auf einen Begriff stoßen, den Sie nicht kennen: Glossar aufschlagen. Die Kapitelreferenz zeigt Ihnen, wo der Begriff ausführlich erklärt wird. Speichern Sie sich diese Seite als Lesezeichen – Sie werden sie brauchen.

Normen kennen, nicht auswendig lernen

Sie müssen DIN-Normen nicht selbst lesen. Das ist Sache Ihres Handwerkers. Aber Sie sollten wissen, dass es diese Normen gibt. Wenn ein Handwerker sagt: 'Das geht nicht anders', fragen Sie nach der Norm. Ein seriöser Betrieb kann die Grundlage seiner Aussage nennen.

Gesetze im Sanierungskontext

Die wichtigsten Paragrafen für Vermieter: §559 BGB (Mieterhöhung nach Modernisierung), §82b EStDV (Verteilung Erhaltungsaufwand) und §§633-638 BGB (Gewährleistung). Diese drei sollten Sie im Grundsatz kennen. Bei Detailfragen: Steuerberater oder Fachanwalt für Mietrecht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

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Muss ich als Vermieter alle DIN-Normen kennen?

Nein, Sie müssen keine DIN-Normen auswendig kennen. Das ist Aufgabe Ihrer Handwerker. Aber Sie sollten wissen, dass Handwerker nach anerkannten Regeln der Technik arbeiten müssen. Wenn Ihnen etwas komisch vorkommt, fragen Sie nach der Grundlage. Ein seriöser Betrieb kann seine Arbeitsweise begründen.
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Was bedeutet 'Stand der Technik' bei der Sanierung?

Stand der Technik bezeichnet die aktuell anerkannten Regeln für handwerkliche Ausführung – typischerweise DIN-Normen und Herstellervorgaben. Handwerker schulden Ihnen nach §633 BGB ein mangelfreies Werk. Ein Werk ist mangelfrei, wenn es dem Stand der Technik entspricht. Abweichungen müssen vereinbart werden.
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Wo finde ich den aktuellen Mietspiegel für meine Stadt?

Die meisten Städte veröffentlichen ihren Mietspiegel online auf der städtischen Website. Für Dortmund: dortmund.de/mietspiegel. Qualifizierte Mietspiegel werden alle zwei Jahre aktualisiert. Bei Streitigkeiten gilt der Mietspiegel als Orientierung – nicht als verbindliche Obergrenze.
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Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Modernisierung?

Erhaltungsaufwand hält den Status quo: Reparatur, Austausch gleichwertiger Teile. Beispiel: Defekte Gastherme gegen gleichwertige tauschen. Modernisierung verbessert: Höherer Standard, neue Qualität. Beispiel: Gastherme gegen effizientere Brennwerttherme tauschen. Der Unterschied ist steuerlich und mietrechtlich relevant: Modernisierung kann auf die Miete umgelegt werden, Erhaltungsaufwand nicht.
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Welche Normen sind bei einer Badsanierung relevant?

Die wichtigsten Normen für Badsanierungen: DIN 18534 (Abdichtung unter Fliesen), DIN VDE 0100-701 (Elektrik im Bad, Schutzbereiche), DIN 4109 (Schallschutz). Ihr Handwerker muss diese kennen. Als Vermieter reicht es zu wissen: Professionelle Badsanierung erfordert normgerechte Abdichtung und Elektroinstallation.

Sanierung planen – Beratung buchen

Sie haben konkrete Fragen zu Ihrer Sanierung? Die neurealis-Experten beraten Sie gerne. Kostenlose Erstberatung für Vermieter in NRW.

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Normen einhalten, sorglos sanieren

Wir halten alle relevanten DIN-Normen und Bauvorschriften ein – für rechtssichere Übergaben und sorglose Gewährleistung.

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