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Entkernung Wohnung: Ablauf, Kosten & Praxis-Tipps
Vermieter

Entkernung Wohnung: Ablauf, Kosten & Praxis-Tipps

Komplettrückbau und Schadstoffsanierung für Vermieter

Wer eine Mietwohnung aus den 1960er- oder 1970er-Jahren öffnet, findet nicht immer nur abgenutzte Oberflächen. Manchmal wartet hinter den Wänden, unter dem Bodenbelag oder in den Rohrisolierungen ein unsichtbares Risiko: Schadstoffe. Asbest in Bodenbelägen. Blei in den Trinkwasserleitungen. Krebserregende Kleber unter dem Parkett. Diese Altlasten sind keine Seltenheit – sie sind der Regelfall bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden.

Entkernung und Schadstoffsanierung gehören zu den Kapiteln, die viele Vermieter lieber überblättern würden. Verständlich: Das Thema klingt nach Sondermüll, nach hohen Kosten, nach Bürokratie. Doch genau diese Haltung führt in der Praxis zu den teuersten Fehlern. Ein Handwerker, der ohne Schadstoffprüfung einen alten Vinylboden herausreißt und dabei Asbestfasern freisetzt, löst eine Kettenreaktion aus: Baustelle stillgelegt, Dekontamination nötig, Behörde informiert, Zeitplan gesprengt, Kosten explodiert. Der Vermieter haftet – persönlich.

Dieses Kapitel zeigt, wann eine Entkernung nötig ist, welche Schadstoffe in welchen Baujahren auftreten und wie man sie erkennt, bevor sie zum Problem werden. Am Ende steht ein klarer Entscheidungspfad: Von der ersten Verdachtsprüfung bis zum rechtssicheren Entsorgungsnachweis.

Entkernung = Rückbau bis auf den Rohbau – nötig bei schwerer Schadstoffbelastung oder Grundrissänderungen
Asbest in Gebäuden vor 1994: Probe nehmen ist Pflicht, nicht Option
Schadstoffsanierung kann 20–40 % der Gesamtkosten ausmachen
Epochen-Übersicht

Schadstoff-Risiken nach Baujahr

Das Baujahr Ihrer Wohnung bestimmt das Schadstoff-Risiko. Diese Übersicht zeigt, welche Schadstoffe in welchen Dekaden typischerweise verbaut wurden – und wo Sie besonders genau hinschauen müssen.

1

Vor 1960

Oberfläche: Holzdielen, Terrazzo, Linoleum

Problem: BLEIROHRE in Trinkwasserleitungen! Außerdem: Holzschutzmittel (PCP, Lindan) in Balkendecken

2

1960er

Oberfläche: Floor-Flex (Vinyl-Asbest), PVC, Linoleum

Problem: ASBEST in Bodenbelägen (Floor-Flex)! Spritzasbest auf Heizungsrohren im Keller – sehr hohes Risiko

3

1970er

Oberfläche: Floor-Flex, Eternit-Platten, Nachtspeicheröfen

Problem: ASBEST in Böden, Fassade, Dach, Heizung. PAK im Parkettkleber (schwarz/braun). KMF in Dämmungen

4

1980–1993

Oberfläche: PVC (ab 1982 asbestfrei), Teppich, Fliesen

Problem: Restverwendung Asbest bis 1993 in Putzen und Spachtelmassen. Alte KMF-Mineralwolle (vor 1996)

5

Ab 1994

Oberfläche: Laminat, moderne Fliesen, Vinyl

Problem: Asbest verboten – aber: PAK in alten Klebern, alte KMF in Dachböden, PCB in Fugenmassen bei Umbauten möglich

Entscheidungshilfe

Schadstoffprüfung und Sanierung – Der Entscheidungspfad

Diese Entscheidungshilfe führt Sie systematisch von der ersten Verdachtsprüfung bis zum rechtssicheren Entsorgungsnachweis.

1

Baujahr vor 1994?

Ja Ja

Asbest-Risiko! Weiter zu Schritt 2. Vor 1973 zusätzlich: Bleirohre prüfen (weich, grau, ritzbar = Blei → Tausch Pflicht)

Nein Nein

In der Regel kein Asbest. Trotzdem prüfen: PAK bei Altkleber, KMF bei Dachausbau, PCB bei Fugenmassen

2

PVC/Vinyl-Boden vorhanden (25×25 cm oder 30×30 cm, hart, spröde)?

Ja Ja

ASBESTVERDACHT: Floor-Flex! Probe nehmen. Asbesthaltig → Fachfirma TRGS 519. Asbestfrei → normale Demontage

Nein Nein

Weiter prüfen: Rohrisolierung, Nachtspeicheröfen, Fliesenkleber

3

Rohrisolierung sichtbar (Keller, Schächte) – weiß/grau und faserig?

Ja Ja

SPRITZASBEST-VERDACHT! SOFORT STOPP. Nicht berühren. Fachfirma mit Sachkunde Anlage 3 beauftragen. Behörde informieren!

Nein Nein

Weiter prüfen: Nachtspeicheröfen, Parkettkleber

4

Nachtspeicheröfen (Baujahr 1960–1980) vorhanden?

Ja Ja

Asbest in Speicherkernen möglich! Hersteller + Baujahr auf Typenschild prüfen. Im Zweifel: Fachfirma, NICHT selbst demontieren

Nein Nein

Weiter prüfen

5

Schwarzer oder dunkelbrauner Parkettkleber?

Ja Ja

PAK-VERDACHT! Probe nehmen. PAK-haltig → mechanisches Entfernen unter Absaugung, kein Schleifen!

Nein Nein

Keine PAK-Belastung zu erwarten

Wann ist eine Entkernung der Wohnung nötig?

Entkernung bedeutet: Rückbau bis auf den Rohbau. Alles, was nicht tragende Wand, Decke oder Boden ist, wird entfernt. Bodenbeläge, Estrich, Fliesen, Sanitärobjekte, Elektroinstallation, nichttragende Zwischenwände, Türzargen, Fensterbretter – alles kommt raus. Übrig bleibt das nackte Skelett der Wohnung.

Das klingt radikal. In vielen Fällen ist es das auch. Und genau deshalb ist die Abgrenzung zur selektiven Demontage entscheidend. Nicht jede Sanierung erfordert eine Entkernung. Aber wenn sie nötig ist, dann richtig.

Vier Situationen machen eine Entkernung unvermeidbar:

1. Schwere Schadstoff-Belastung: Wenn asbesthaltige Bodenbeläge, Putze und Spachtelmassen gleichzeitig vorhanden sind, ist eine selektive Demontage oft unwirtschaftlich. Ab einem gewissen Belastungsgrad ist der Komplettrückbau schneller, sicherer und – paradoxerweise – günstiger.

2. Grundrissänderungen: Wenn nichttragende Wände versetzt oder entfernt werden sollen, etwa um aus einer 1960er-Jahre-Grundrisslösung mit winziger Küche und langem Flur einen zeitgemäßen offenen Wohnbereich zu schaffen.

3. Bausubstanz am Ende der Lebensdauer: Ein Gebäude aus den späten 1950er-Jahren mit originaler Elektrik, verzinkten Stahlrohren, durchfeuchtetem Estrich und Putzhohlstellen auf der Hälfte der Wandfläche lässt sich kaum selektiv sanieren.

4. Modernisierung (Sanierungspaket 3 oder 4): Bei umfassender Modernisierung ist die Entkernung in der Regel Bestandteil des Konzepts. Die Investitionssumme rechtfertigt den Aufwand.

Asbest – das Hauptrisiko bei der Entkernung

Kein anderer Schadstoff dominiert die Sanierungspraxis so stark wie Asbest. Das Mineral wurde über Jahrzehnte als Wunderstoff verbaut: feuerfest, säurebeständig, isolierend, billig. Erst als die tödlichen Folgen unübersehbar wurden – Asbestose, Lungenkrebs, Mesotheliom –, reagierte der Gesetzgeber. Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten.

Das Problem: Die Gebäude, in denen Asbest verbaut wurde, stehen noch. Millionenfach. In Bodenbelägen, in Rohrisolierungen, in Fassadenplatten, in Putzen und Spachtelmassen, in Fliesenklebern, in Nachtspeicheröfen. Solange diese Materialien intakt und ungestört bleiben, geht von ihnen in der Regel keine akute Gefahr aus. Aber sobald eine Entkernung ansteht, wird jede mechanische Bearbeitung – Bohren, Schleifen, Brechen, Reißen – zum Gesundheitsrisiko.

Festgebundener vs. schwach gebundener Asbest:

Festgebundener Asbest liegt in einer festen Bindemittelmatrix – typischerweise Zement, PVC oder Bitumen. Der Asbestanteil beträgt meist unter 15 %. Floor-Flex-Platten, Eternit-Fassadenplatten und asbesthaltige Fliesenkleber gehören in diese Kategorie. Kann unter bestimmten Bedingungen eingeschlossen statt entfernt werden.

Schwach gebundener Asbest ist das wirklich gefährliche Material. Hier liegt der Asbestanteil bei über 60 %, die Fasern sind nur locker eingebettet. Spritzasbest auf Rohrleitungen ist das klassische Beispiel. Muss immer entfernt werden – durch eine zertifizierte Fachfirma, im abgeschotteten Schwarzbereich, mit Dekontaminationsschleuse.

Asbest erkennen – und die Pflicht zur Probenahme

Eine Sichtprüfung kann einen Verdacht begründen, aber niemals eine Entwarnung geben. Floor-Flex-Platten sind oft an ihrem typischen Maß (25 × 25 cm oder 30 × 30 cm) und ihrer Härte erkennbar. Alte Rohrisolierungen mit weißer, faseriger Oberfläche deuten auf Spritzasbest hin. Aber asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber sind mit bloßem Auge nicht von asbestfreien Produkten zu unterscheiden.

Die Probenahme ist Pflicht nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sobald bei Gebäuden vor 1994 bauliche Eingriffe geplant sind.

Wer darf Proben nehmen? Im Grundsatz jeder, der die Probe fachgerecht entnimmt – also ohne Fasern freizusetzen. In der Praxis empfiehlt es sich, die Probenahme durch einen Sachverständigen oder ein zertifiziertes Prüflabor durchführen zu lassen.

Ablauf: Die verdächtige Stelle wird befeuchtet, um Faserflug zu minimieren. Mit einem Cuttermesser wird ein Stück von etwa 2 × 2 cm herausgelöst. Die Probe kommt in einen luftdichten Beutel, wird beschriftet und an ein akkreditiertes Labor geschickt. Das Ergebnis liegt innerhalb von 3–5 Werktagen vor.

Bei einer typischen 65-m²-Wohnung aus den 1960ern sind 3–5 Proben sinnvoll: Bodenbelag, Fliesenkleber im Bad, ggf. Putz oder Spachtelmasse, ggf. Rohrisolierung im Keller.

Eine nachträgliche Dekontamination nach unkontrollierter Asbestfreisetzung kostet ein Vielfaches der Probenahme – zuzüglich Baustellenstilllegung und strafrechtlicher Konsequenzen.

Asbest-Sanierungsverfahren im Vergleich

Ein positiver Laborbefund ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund zum Handeln. Für die Sanierung asbesthaltiger Materialien stehen drei Verfahren zur Verfügung.

1. Nassverfahren – der Standard bei Floor-Flex

Das Material wird vor und während der Entfernung kontinuierlich befeuchtet, um das Freisetzen von Fasern zu minimieren. Der Bereich wird abgeschottet, Unterdruckgeräte sorgen dafür, dass keine Fasern nach außen gelangen. Arbeiter tragen FFP3-Maske, Einmalanzug, Handschuhe. Nach Abschluss erfolgt eine Freimessung.

2. Einschließung (Encapsulation) – überdecken statt entfernen

Bei festgebundenem, intaktem Asbest kann der Belag liegenbleiben, mit einer Trennlage überdeckt und mit neuem Belag versehen werden. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: festgebundener Asbest, Material intakt, Aufbauhöhe erlaubt zusätzliche Schicht.

Ersparnis gegenüber Nassverfahren erheblich. Aber: Der Asbest ist nicht weg. Dokumentation Pflicht!

3. Komplettausbau im Schwarzbereich – bei schwach gebundenem Asbest

Hermetisch abgeschotteter Arbeitsbereich mit Dekontaminationsschleuse. HEPA-gefilterte Unterdruckgeräte. Mehrstufige Dekontamination der Arbeiter. Entsorgung als Sondermüll.

Bei schwach gebundenem Asbest gibt es keine Alternative. TRGS 519 schreibt das Verfahren verbindlich vor.

Weitere Schadstoffe: Blei, PAK, KMF und PCB

Asbest beherrscht die Diskussion. Zu Recht. Aber es ist bei weitem nicht der einzige Schadstoff, der bei einer Entkernung lauert.

Bleirohre – das stille Gift in der Trinkwasserleitung

Blei wurde bis Anfang der 1970er-Jahre für Trinkwasserleitungen verwendet. Der Grenzwert liegt seit 2013 bei nur 10 µg/l (TrinkwV). Erkennung: Bleirohre sind weich (Fingernagel hinterlässt Kerbe), mattgrau, beim Ankratzen silbrig glänzend. Bleirohre müssen bei jeder Sanierung komplett getauscht werden – keine Ausnahme.

PAK – der unsichtbare Feind unter dem Parkett

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) finden sich in schwarzem oder dunkelbraunem Parkettkleber (bis 1970er-Jahre). PAK-haltiger Kleber darf nicht geschliffen werden. Entfernung erfolgt mechanisch durch Abfräsen unter Absaugung oder durch Estrichaustausch.

KMF – alte Mineralwolle als versteckte Gefahr

Mineralwolle vor 1996 kann krebserregende Fasern enthalten. Erkennbar an gelb-brauner, faseriger Masse in Dachböden, abgehängten Decken, Installationsschächten. Sanierung nach TRGS 521: Befeuchten, in reißfeste Säcke verpacken, als Sondermüll entsorgen.

PCB – Fugenmassen aus einer anderen Ära

Polychlorierte Biphenyle wurden 1955–1975 in elastischen Fugenmassen verbaut. Erkennung: Elastisch, dunkelbraun bis schwarz. In Mietwohnungen selten, aber bei 1960er-Gebäuden nicht auszuschließen. Mechanisch ausfräsen, als Sondermüll entsorgen.

Entsorgung nach LAGA – der rechtssichere Weg

Schadstoffhaltige Materialien sind kein normaler Bauschutt. Sie unterliegen besonderen Entsorgungsvorschriften nach der LAGA-Richtlinie (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall).

LAGA-Zuordnung:

| Schadstoff | Entsorgungsweg | |------------|----------------| | Asbest (festgebunden) | Deponie mit Sonderbereich | | Asbest (schwach gebunden) | Sonder-/Untertagedeponie | | Bleirohre | Metallrecycling mit Schadstoffhinweis | | PAK-haltiger Kleber | Sonderdeponie | | Alte KMF (vor 1996) | Deponie mit Sonderbereich |

Nachweisverfahren: Bei gefährlichen Abfällen ab 2 Tonnen ist ein elektronisches Nachweisverfahren (eANV) vorgeschrieben. Begleitschein für jede Lieferung, Entsorgungsnachweis vom Erzeuger, Bestätigung der Entsorgungsanlage.

Dokumentation: Auch bei kleineren Mengen sollte die Dokumentation lückenlos sein. Zum einen für die Steuererklärung (Erhaltungsaufwand absetzbar). Zum anderen als Haftungsnachweis – wenn in zehn Jahren Fragen auftauchen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung

Die Schadstoffsanierung ist eines der am stärksten regulierten Gebiete im Bauwesen. Für Vermieter sind vier Regelwerke besonders relevant:

GefStoffV (Gefahrstoffverordnung): Richtet sich nicht nur an die ausführende Firma, sondern auch an den Auftraggeber. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die ausführende Firma über bekannte oder vermutete Schadstoffbelastungen zu informieren (§ 15 GefStoffV). Die Schadstoffprüfung muss vor der Beauftragung erfolgen.

TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe – Asbest): Jede Firma braucht einen Sachkundenachweis. Arbeiten an schwach gebundenem Asbest erfordern Behörden-Anzeige mindestens 7 Tage vorher.

TRGS 521: Regelt den Umgang mit alter Mineralwolle (KMF vor 1996).

Haftung des Vermieters – drei Szenarien:

1. Beauftragung ohne Sachkunde: Firma ohne TRGS 519-Nachweis setzt Asbestfasern frei. Baustelle gesperrt, Dekontamination nötig. Vermieter haftet mit.

2. Verschwiegene Schadstoffbelastung: Vermieter weiß um Asbestverdacht, verschweigt ihn. Strafrechtliche Relevanz: Körperverletzung durch Unterlassen möglich.

3. Fehlende Dokumentation: Sanierung ordnungsgemäß, aber Entsorgungsnachweise verloren. Bei Verkauf oder Versicherungsfall: Vermieter in Beweispflicht.

Fazit: Schadstoffsanierung ist kein Bereich, in dem man Geld sparen sollte. Fachgerechte Durchführung schützt vor rechtlichen Risiken und vermeidet kostspielige Nachsanierungen.

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Entkernung in der Praxis – Ablauf und Koordination

Wenn die Schadstoffsituation geklärt ist, kann die eigentliche Entkernung beginnen. Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge.

Phase 1: Vorbereitung Abschaltung von Strom und Wasser. Staubschutztüren zum Treppenhaus (Reißverschluss-System). Abdeckung des Treppenhauses mit Malervlies. Container oder Big Bags bereitstellen. Nachbarn und Hausverwaltung informieren (§ 555c BGB: Ankündigung 3 Monate vorher bei Modernisierung).

Phase 2: Schadstoff-Sanierung (falls nötig) Immer VOR der eigentlichen Entkernung. Nie gleichzeitig. Eigene Schutzmaßnahmen, eigene Entsorgungswege. Wird sie mit normaler Demontage vermischt, kontaminiert man den gesamten Bauschutt.

Phase 3: Demontage von oben nach unten Decke vor Wand vor Boden. Abgehängte Decken zuerst, dann Wandverkleidungen und nichttragende Wände, dann Bodenbeläge und Estrich. Jede Demontage erzeugt Trümmer, die nach unten fallen.

Phase 4: Installation entfernen Sanitär- und Elektroinstallation nach Demontage der Oberflächen. Leitungen liegen erst dann frei. Stromlos schalten, an Übergabepunkten abtrennen.

Phase 5: Reinigung und Zustandsdokumentation GrobReinigung, Staub beseitigen. Fotos von jedem Raum, Deckenkonstruktion, Wänden, Rohboden. Dokumentation für Planung, Gewerke-Abstimmung, Versicherung, Gebäudeakte.

Ruhezeiten einhalten: Keine lärmintensiven Arbeiten vor 7 Uhr, nach 20 Uhr oder 13–15 Uhr. Sonn- und Feiertage: Arbeitsverbot.

Checkliste

Checkliste: Entkernung und Schadstoffsanierung

Diese 16 Punkte sollten Sie vor, während und nach der Entkernung abarbeiten.

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Aus der Praxis

Praxis-Tipps

Im Zweifelsfall – Probe nehmen, nicht raten

Eine Asbestprobe gibt Ihnen Rechtssicherheit. Raten dagegen kann die Gesundheit der Handwerker gefährden – und Sie als Vermieter haften persönlich. Bei Wohnungen vor 1993 gilt ohne Ausnahme: Erst prüfen, dann demontieren. Nie umgekehrt.

Einschließung als Budget-Lösung prüfen

Nicht jeder Asbest-Fund muss sofort entfernt werden. Festgebundener Asbest (Floor-Flex) kann unter bestimmten Bedingungen eingeschlossen (überdeckt) werden. Das spart erheblich gegenüber dem Nassverfahren. Aber: Dokumentieren Sie sorgfältig, dass Asbest unter dem neuen Belag liegt – für künftige Sanierungen und potenzielle Käufer. Vermerk in der Gebäudeakte ist Pflicht.

Nachtspeicheröfen – Finger weg ohne Prüfung!

Nachtspeicheröfen der Baujahre 1960–1980 können Asbest in den Speicherkernen enthalten. Lassen Sie einen solchen Ofen niemals demontieren, ohne vorher Hersteller und Baujahr auf dem Typenschild geprüft zu haben. Im Zweifelsfall: Probe nehmen oder direkt eine Fachfirma beauftragen. Die Demontage eines asbesthaltigen Nachtspeicherofens durch einen normalen Elektriker ist nicht zulässig – und für Sie als Auftraggeber haftungsrelevant.

Koordination unterschätzen = Zeitverlust

Entkernung und Schadstoffsanierung erfordern die Koordination von mindestens vier Beteiligten: Schadstoff-Labor, Fachfirma für Schadstoffsanierung, Abbruchfirma, Entsorger. Die Reihenfolge muss stimmen – erst Labor, dann Fachfirma, dann Entkernung, dann Entsorgung. Zwischen Laborbefund und Fachfirma-Termin können Wochen liegen, wenn Kapazitäten knapp sind. Frühzeitig planen spart einen Monat Leerstand.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

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Woran erkenne ich asbesthaltigen Floor-Flex?

Verdacht besteht bei: Baujahr vor 1982, quadratisches Format (25×25 cm oder 30×30 cm), bunte Muster in Terrazzo-/Marmoroptik, 2–3 mm dick, hart und spröde (bricht beim Biegen). Eine Materialprobe im Labor gibt Gewissheit. Ohne Probe darf bei Verdacht nicht demontiert werden – GefStoffV-Pflicht.
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Wann ist eine Entkernung statt selektiver Demontage sinnvoll?

Entkernung ist unvermeidbar bei: schwerer Schadstoffbelastung (mehrere Schadstoffe gleichzeitig), Grundrissänderungen (Wände versetzen), Bausubstanz am Ende der Lebensdauer (alte Elektrik, durchfeuchteter Estrich, Putzhohlstellen), Modernisierung nach Sanierungspaket 3 oder 4. Der Komplettrückbau ist in diesen Fällen schneller, sicherer und oft günstiger.
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Muss ich die Behörde bei Asbestarbeiten informieren?

Bei schwach gebundenem Asbest (Spritzasbest, Rohrisolierung): Ja, Pflicht. Die zuständige Behörde (Amt für Arbeitsschutz) muss mindestens 7 Tage vor Beginn informiert werden. Die Anzeige enthält Arbeitsplan, Schutzmaßnahmen und Sachkundenachweis. Bei festgebundenem Asbest (Floor-Flex) ist keine Anzeige nötig – aber ein Sachkundenachweis der ausführenden Firma.
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Wie erkenne ich Bleirohre in meiner Wohnung?

Bleirohre sind weich – ein Fingernagel hinterlässt eine sichtbare Kerbe. Die Oberfläche ist mattgrau, beim Ankratzen der Oxidschicht erscheint silbrig glänzendes Metall. Typisch: Bauchige Wülste an den Verbindungsstellen (Muffen). Bei Gebäuden vor 1973 prüfen. Bei Bleirohren gibt es keine Alternative: Kompletttausch – TrinkwV-Grenzwert 10 µg/l.
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Kann ich Asbest einschließen statt entfernen?

Nur bei festgebundenem, intaktem Asbest (Floor-Flex). Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: 1. Festgebunden (nicht Spritzasbest), 2. Material intakt (keine Risse, Brüche), 3. Aufbauhöhe erlaubt zusätzliche Schicht. Einschließung spart erheblich. Aber: Asbest bleibt im Gebäude. Dokumentation in Gebäudeakte ist Pflicht. Bei nächster Sanierung oder Verkauf wird das Thema wieder aktuell.

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Normen & Quellen

  • GefStoffV (Gefahrstoffverordnung): §§ 15–16 – Pflichten des Auftraggebers, Schutzmaßnahmen
  • TRGS 519: Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
  • LAGA-Richtlinie M23: Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
  • TrinkwV (Trinkwasserverordnung): Blei-Grenzwert 10 µg/l seit 2013
  • ChemVerbotsV: Verbot von Asbest seit 1993
  • Asbestrichtlinie 2003/18/EG (EU)
  • VDI 3492: Freimessung nach Asbestsanierung

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