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Gewerke Übersicht Sanierung
Planung Vermieter

Gewerke Übersicht Sanierung

Die richtige Reihenfolge entscheidet über Erfolg oder Chaos

Wer Fliesen klebt, bevor die Sanitärleitungen liegen, muss sie wieder abschlagen. Wer den Boden verlegt, bevor der Maler streicht, ruiniert ihn mit Farbspritzern. Die Gewerke-Reihenfolge bei einer Sanierung ist kein Vorschlag – sie ist bautechnische Notwendigkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Gewerke in welcher Reihenfolge ablaufen und wie Sie das passende Sanierungspaket für Ihre Mietwohnung wählen.

Wie tief soll der Eingriff gehen? Reicht ein Oberflächen-Refresh mit neuen Böden und frischer Farbe – oder muss die Substanz angefasst werden, weil hinter der Wand Leitungen aus einer anderen Epoche liegen? Die Antwort auf diese Frage hat Konsequenzen, die weit über die Baustelle hinausreichen.

Steuerlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Maßnahme als Erhaltungsaufwand sofort absetzbar ist oder als Herstellungskosten über Jahrzehnte abgeschrieben werden muss. Mietrechtlich entscheidet die Einordnung darüber, ob eine Mieterhöhung nach der Bauphase zulässig ist. Und technisch bestimmt der Umfang des Pakets, ob die Wohnung für die nächsten fünf Jahre oder für die nächsten dreißig Jahre Ruhe gibt.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die vier Sanierungspakete aufgebaut sind, welche Gewerke jeweils enthalten sind und in welcher Reihenfolge sie ablaufen müssen. Sie lernen den kritischen Pfad kennen – jene Arbeitsschritte, bei denen jede Verzögerung den gesamten Fertigstellungstermin verschiebt.

Vier Sanierungspakete: Renovierung bis MFH-Komplett
Gewerke-Reihenfolge: Von schmutzig nach sauber, von innen nach außen
Kritischer Pfad: Bad und Estrich bestimmen den Zeitplan
Epochen-Übersicht

Typisches Mindest-Paket nach Baujahr

Das Baujahr eines Gebäudes bestimmt den Zustand der Substanz verlässlicher als eine Sichtprüfung. Diese Übersicht zeigt das typische Mindest-Sanierungspaket je Baujahrzehnt.

1

Vor 1950

Oberfläche: Bleirohre, Stoffleitungen, Einzelöfen, ggf. statische Schwächen

Problem: Mindest-Paket 3–4 zwingend! Komplette technische Infrastruktur erneuern. Reine Oberflächensanierung praktisch nie vertretbar.

2

1950er–1960er

Oberfläche: Verzinkte Stahlrohre, 2–3 Stromkreise, Guss-Abflüsse

Problem: Mindest-Paket 2–3. Asbest-Verdacht in Böden und Rohrisolierung. Jede Sanierung beginnt mit Schadstoffuntersuchung.

3

1970er

Oberfläche: Kupfer/Stahl-Mix, unterdimensionierte Elektrik, frühe Kunststoffrohre

Problem: Mindest-Paket 2, häufig 3. Elektrik für Kochfeld/Waschmaschine/IT unzureichend. Asbest-Risiko weiterhin hoch.

4

1980er

Oberfläche: Kupfer-Trinkwasser, HT-Abfluss, FI oft nur im Bad

Problem: Mindest-Paket 1–2. Rohinstallation oft brauchbar. Abdichtung im Bad vor DIN 18534 häufig mangelhaft.

5

1990er und später

Oberfläche: Moderne Materialien, FI vorhanden, Schutzleiter durchgängig

Problem: Mindest-Paket 1. Oberflächen-Refresh genügt meist. Aber: Frühe Verbundrohre und Lochfraß bei Kupfer prüfen!

Entscheidungshilfe

Vom Anlass zum passenden Sanierungspaket

Diese Entscheidungshilfe führt Sie systematisch vom Sanierungsanlass zur richtigen Paket-Wahl. Der Dreiklang aus Budget, Mietlage und Bausubstanz bestimmt das Ergebnis.

1

Was ist der Anlass der Sanierung?

Ja Ja

Mieterwechsel → schnelle Neuvermietung? Weiter mit Substanz-Check

Nein Nein

Mangelbeseitigung, strategische Aufwertung oder Gesamtobjekt-Strategie? Weiter prüfen

2

Ist die Rohinstallation noch intakt? (Elektrik, Leitungen, FI, Abdichtung)

Ja Ja

Substanz intakt → Paket 1: Renovierung (2–3 Wochen Bauzeit)

Nein Nein

Substanz nicht intakt → Mindestens Paket 2 (Bauzeit 4–6 Wochen einplanen!)

3

Ist es eine strategische Aufwertung (Mieterhöhung gewünscht)?

Ja Ja

Starke Mietlage → Paket 3: Modernisierung

Nein Nein

Mittlere Lage oder begrenztes Budget → Paket 2: Sanierung

4

Sind mehrere Wohneinheiten im Objekt betroffen?

Ja Ja

MFH mit Strang, Heizung, Treppenhaus? → Paket 4: MFH-Komplett prüfen (Skaleneffekte 15–25 %)

Nein Nein

Einzelwohnung → Paket 1, 2 oder 3 je nach Substanz und Mietlage

Die vier Sanierungspakete im Überblick

Renovierung, Sanierung und Modernisierung werden im Alltag oft synonym verwendet. In der Immobilienwirtschaft sind es jedoch klar definierte Begriffe mit jeweils eigenen steuerlichen, mietrechtlichen und technischen Konsequenzen. Wer sie verwechselt, riskiert Fehlplanungen, verpasste Steuervorteile und mietrechtliche Konflikte.

Paket 1: Renovierung Kosmetische Maßnahmen ohne Substanzeingriff: Maler, Böden, Türen aufarbeiten, Armaturen tauschen. Rohinstallation bleibt unangetastet. Steuerlich: Erhaltungsaufwand nach § 21 EStG – sofort absetzbar. Bauzeit: 2–3 Wochen. Substanz-Lebensdauer: 5–8 Jahre.

Paket 2: Sanierung Erneuerung der technischen Infrastruktur: Elektrik, Sanitär, Bad komplett, Putz. Ziel ist die Wiederherstellung eines funktionsgerechten Zustands für 20–30 Jahre. Steuerlich: Erhaltung oder Herstellung (Abgrenzung prüfen!). Bauzeit: 4–6 Wochen.

Paket 3: Modernisierung Standard-Anhebung: Alles aus Paket 2 plus Grundrissoptimierung, Schallschutz, Fußbodenheizung Bad, Breitbandverkabelung. Mietrechtlich: Mieterhöhung nach § 559 BGB möglich (8 % der Kosten pro Jahr). Bauzeit: 6–10 Wochen.

Paket 4: MFH-Komplett Gesamtgebäude-Strategie: Strangsanierung, Heizungszentralisierung, Treppenhaus, Fassade, Brandschutz. Skaleneffekte von 15–25 % gegenüber Einzelsanierung. Bei WEG: Eigentümerbeschluss erforderlich. Bauzeit: Mehrere Monate, gestaffelt.

Steuerliche und mietrechtliche Abgrenzung

Die Einordnung der Maßnahme entscheidet über den Zeitpunkt und die Höhe der steuerlichen Entlastung – und über die Frage, ob eine Mieterhöhung zulässig ist.

Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten: Erhaltungsaufwand mindert die Steuerlast sofort oder verteilt auf zwei bis fünf Jahre. Herstellungsaufwand wird über die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben – bei einem typischen Mehrfamilienhaus aus den 1960ern über 30 bis 40 Jahre. Der Unterschied in der jährlichen Steuerersparnis ist erheblich.

Die 15-Prozent-Falle: Übersteigen die Sanierungskosten in den ersten drei Jahren nach Erwerb 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (ohne USt), gelten sämtliche Maßnahmen als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG – selbst wenn es sich eigentlich um Erhaltungsaufwand handelt. Planen Sie bei kürzlichem Erwerb zeitlich gestaffelt!

Modernisierungsumlage nach § 559 BGB: Nur Modernisierungsmaßnahmen eröffnen den Weg über § 559 BGB: 8 % der aufgewendeten Kosten pro Jahr als zulässige Mieterhöhung. Die Kappungsgrenze begrenzt die maximal zulässige Mieterhöhung innerhalb von sechs Jahren. Wichtig: Die Kappungsgrenze wirkt wie eine Decke. Alles, was darüber investiert wird, muss durch Wertsteigerung gerechtfertigt werden – nicht durch Mieterhöhung.

Praxis-Tipp: Modernisierungsumlage VOR der Sanierung kalkulieren – nicht danach.

Die Gewerke-Reihenfolge: Von schmutzig nach sauber

Die Reihenfolge der Gewerke bei einer Sanierung folgt bautechnischen Zwängen, die sich nicht verhandeln lassen. Die Grundregel lautet: Erst die schmutzigen Gewerke, dann die sauberen. Erst die Installation, dann die Oberfläche. Erst der Rohbau, dann der Ausbau.

Phase 1: Rückbau und Demontage (Tag 1–3) Demontage aller nicht weiter verwendeten Einbauten: Bad, alte Bodenbeläge, schadhafte Putze, Elektroinstallation. Entsorgung per Container. Am Ende steht die Wohnung auf Rohbau – alle Wände sichtbar, alle Leitungsführungen freiliegend. Hier zeigt sich der wahre Zustand der Substanz.

Phase 2: Rohinstallation (Tag 4–10) Elektro- und Sanitärinstallation parallel – sofern sich die Arbeiten räumlich nicht überschneiden. Neue Leitungen in die Wand, Unterverteilung erneuern, Anschlüsse für Waschtisch, Dusche und WC vorbereiten. Am Ende steht die Druckprobe für die Wasserleitungen.

Phase 3: Trockenbau und Putz (Tag 11–15) Schlitze zuputzen, Wände glätten, ggf. Trockenbauwände errichten. Putz braucht je nach Schichtstärke 2–5 Tage zum Trocknen.

Phase 4: Abdichtung und Fliesen im Bad (Tag 16–22) Abdichtung nach DIN 18534 in zwei Lagen mit Zwischentrocknung. Erst danach Fliesen setzen. Fugenmasse und Silikonfugen bilden den Abschluss.

Phase 5: Boden und Maler (Tag 23–28) Bodenbeläge verlegen, Sockelleisten montieren, Wände und Decken streichen. Diese Phase ist die sauberste – alle staubigen Arbeiten sind abgeschlossen.

Phase 6: Endmontage (Tag 29–33) Sanitärkeramik montieren, Armaturen anschließen, Elektro-Endmontage, Türen einhängen, Beschläge montieren. Funktionsprobe aller Installationen.

Phase 7: Abnahme (Tag 34–35) Endreinigung, Mängelprüfung, Fotodokumentation, Übergabeprotokoll.

Der kritische Pfad: Was alles andere verzögert

In der Projektplanung gibt es den Begriff des kritischen Pfads – die Kette von Arbeitsschritten, bei der jede Verzögerung den gesamten Fertigstellungstermin verschiebt.

Bad = Nadelöhr: In einer Wohnungssanierung liegt der kritische Pfad fast immer im Bad. Die Abdichtung nach DIN 18534 muss trocknen, bevor die Fliesen kommen. Die Fliesen müssen fest sitzen, bevor die Sanitärkeramik montiert wird. Und das Bad muss fertig sein, bevor die Wohnung abgenommen werden kann.

Estrich = Zeitfresser: Ein zweiter kritischer Punkt ist der Estrich – sofern er erneuert werden muss. Zementestrich benötigt unter Normalbedingungen 4–6 Wochen Trocknungszeit, bevor ein Bodenbelag aufgebracht werden darf. Diese Zeit lässt sich durch Zusatzmittel oder Bautrockner verkürzen, aber nicht eliminieren.

Parallelisierbare Gewerke: Nicht alle Gewerke müssen nacheinander ablaufen. Innerhalb der einzelnen Phasen lassen sich Arbeiten parallelisieren:

  • Elektro und Sanitär in Phase 2 können parallel laufen, wenn Elektriker im Wohnbereich und Sanitärinstallateur im Bad arbeiten
  • Fliesenarbeiten im Bad und Malerarbeiten in den übrigen Räumen können zeitlich überlappen
  • Bodenlegung in den Wohnräumen und Endmontage im Bad können parallel stattfinden

Die Voraussetzung: Ein koordinierter Ablaufplan, der diese Parallelisierung berücksichtigt.

Typische Fehler bei der Gewerke-Koordination

Die Praxis zeigt immer wieder dieselben Fehler – sie kosten Zeit, Geld und Nerven.

Boden zu früh verlegen: Ein Klassiker: Der Bodenleger kommt, bevor der Maler fertig ist. Ergebnis: Farbspritzer auf dem neuen Laminat. Oder schlimmer: Der Installateur muss durch die Wohnung zum Bad, mit schwerem Werkzeug über den neuen Boden.

Maler vor Fliesen: Die Anschlussfuge zwischen Fliese und Wand muss sauber sein. Wer erst streicht und dann fliesen lässt, riskiert Farbspritzer auf den frischen Fliesen und eine unsaubere Abschlusskante.

Kein Puffer für Trocknungszeiten: Putz braucht Zeit. Estrich braucht Zeit. Abdichtung braucht Zeit. Wer den Terminplan ohne diese Trocknungszeiten erstellt, erzeugt Druck – und Pfusch. Fliesen auf nicht durchgetrockneter Abdichtung haften schlecht. Farbe auf feuchtem Putz blättert. Laminat auf feuchtem Estrich quillt.

Fenster zu spät einbauen: Wenn neue Fenster Teil der Maßnahme sind, müssen sie früh kommen – vor den Malerarbeiten und vor den Bodenbelägen. Ansonsten müssen Boden und Wände nachgebessert werden.

Paket 1 wählen, obwohl Paket 2 fällig ist: Der häufigste strategische Fehler. Die Renovierung sieht gut aus, aber hinter der neuen Tapete lauert die alte Elektrik. Zwei Jahre später fällt der FI zum dritten Mal – oder ein Wasserrohr gibt nach.

Paket 3 in schwacher Mietlage: Übersanierung. Die Investition wird nie durch Mieteinnahmen refinanziert. Der Vermieter hat eine hochwertige Wohnung in einer Lage, in der niemand bereit ist, die entsprechende Miete zu zahlen.

Paket 1: Renovierung – Gewerke und Ablauf

Die Renovierung ist das schlankste Paket. Kein Gewerk öffnet Wände. Kein Installateur rückt an.

Enthaltene Gewerke: 1. Malerarbeiten: Wände und Decken streichen, Risse verspachteln, Tapeten bei Bedarf erneuern. Heller, neutraler Farbton als Standard. 2. Bodenbeläge: Laminat/Vinyl austauschen oder Parkett abschleifen und neuversiegeln. 3. Türen: Aufarbeiten (Abschleifen, Neulackierung) oder Austausch bei Hohlkammertüren. 4. Armaturen und Zubehör: Türgriffe, Steckdosen-Abdeckungen, Lichtschalter, Bad-Armaturen. 5. Reinigung: Fenster, Heizkörper, Fliesen grundreinigen. Fugen im Bad erneuern.

Was Paket 1 NICHT enthält: Keine Elektroarbeiten über den Austausch von Abdeckungen hinaus. Keine Sanitärarbeiten an Rohren. Kein Eingriff in Wände oder Decken. Kein neues Bad.

Wann Paket 1 wählen: Nur wenn die Bestandsanalyse ergeben hat, dass Elektrik, Wasser, Abwasser und Heizung noch funktionsfähig und sicherheitstechnisch akzeptabel sind. Die Substanz muss tragen.

Risiken: Frische Farbe überdeckt Risse, aber nicht den Grund für die Risse. Trinkwasserleitungen aus den 1970ern können jederzeit undicht werden. Versicherer prüfen zunehmend, ob der Eigentümer seiner Instandhaltungspflicht nachgekommen ist.

Paket 2: Sanierung – Gewerke und Ablauf

Die Sanierung ist der Punkt, an dem es ernst wird. Wände werden geöffnet, Leitungen freigelegt, Bäder bis auf den Rohbau zurückgebaut.

Enthaltene Gewerke (zusätzlich zu Paket 1): 1. Elektroinstallation: Neue Leitungen, Verteiler, Stromkreise. FI-Schutzschalter für alle Räume nachrüsten. Mindestens 11 Stromkreise nach DIN 18015-1. 2. Sanitärinstallation: Trinkwasser- und Abwasserleitungen erneuern. Bei verzinkten Stahlrohren (bis Mitte 1980er) Austausch zwingend. 3. Badsanierung: Rückbau bis Rohbau, Abdichtung nach DIN 18534, neue Fliesen, Sanitärkeramik, Armaturen. 4. Wand- und Deckenarbeiten: Alte Putze abschlagen, neu auftragen. Leichte Trennwände bei Bedarf erneuern. 5. Heizkörper: Bei Bedarf neue Flachheizkörper (weniger Vorlauftemperatur, schnellere Reaktion).

Ablaufplan für 65 m² (Richtwerte):

  • Tag 1–3: Rückbau und Demontage
  • Tag 4–10: Elektro- und Sanitär-Rohinstallation (parallel möglich)
  • Tag 11–15: Trockenbau und Putz (2–5 Tage Trocknung)
  • Tag 16–22: Abdichtung und Fliesen im Bad
  • Tag 23–28: Boden und Maler
  • Tag 29–33: Endmontage Sanitär und Elektro
  • Tag 34–35: Abnahme und Übergabe

Praxis-Tipp: Estrich prüfen! Bevor Sie den Auftrag vergeben, lassen Sie den Estrich prüfen. Estrich aus den 1960ern zeigt häufig Risse unter dem alten Bodenbelag. Eine CM-Messung zeigt die Restfeuchtigkeit. Liegt diese über dem Grenzwert, muss der Estrich trocknen oder erneuert werden – beides verschiebt den Zeitplan erheblich.

Paket 3: Modernisierung – Gewerke und Ablauf

Paket 3 baut auf Paket 2 auf und hebt die Wohnung auf einen zeitgemäßen Standard. Die Modernisierung verändert den Charakter der Wohnung – aus einer sanierten Bestandswohnung wird ein Objekt, das mit Neubauwohnungen konkurrieren kann.

Zusätzliche Gewerke (über Paket 2 hinaus): 1. Grundrissoptimierung: Flur verkürzen, Küche zum Wohnbereich öffnen, Abstellraum integrieren. Statische Prüfung bei tragenden Wänden erforderlich! 2. Fußbodenheizung im Bad: Elektrische FBH unter den neuen Fliesen – hoher Komfortgewinn, gutes Vermietungsargument. 3. Erhöhter Schallschutz: Neue Bodenaufbauten mit Trittschalldämmung, entkoppelte Sanitärleitungen. Verbesserung um 8–15 dB möglich. 4. Barrierefreie Elemente: Bodengleiche Dusche, breitere Türdurchgänge, schwellenlose Übergänge. 5. Breitbandverkabelung: CAT-7 in alle Räume, Multimedia-Dosen, vorbereitet für Glasfaser.

Wann Paket 3 wählen: Nur in starker Mietlage! Die Mietdifferenz zwischen einer sanierten und einer modernisierten Wohnung muss die Mehrkosten über einen überschaubaren Zeitraum amortisieren. In mittlerer Lage: Wirtschaftlichkeit fragwürdig. In schwacher Lage: Fast nie refinanzierbar.

Risiko Übersanierung: Eine Echtholzparkett-Wohnung mit Fußbodenheizung und Regendusche in einer Randlage erzielt keine höhere Miete als eine solide sanierte Vergleichswohnung zwei Straßen weiter. Die Zielgruppe in dieser Lage sucht funktionalen Wohnraum, keinen Designerstandard.

Paket 4: MFH-Komplett – Gebäudestrategie

Paket 4 verlässt die Ebene der Einzelwohnung und betrachtet das Mehrfamilienhaus als Ganzes. Sanitärstränge, Elektrosteigleitungen und Heizungsrohre verlaufen vertikal durch das gesamte Gebäude – wer eine einzelne Wohnung saniert, kann die Leitungen nur bis zur Wohnungsgrenze erneuern.

Zusätzliche Gewerke: 1. Strangsanierung: Vertikale Trinkwasser-, Abwasser- und Heizungsleitungen für alle Wohneinheiten. 2. Heizungszentralisierung: Moderne Zentralheizung statt Einzelöfen oder Gasetagenheizungen. 3. Treppenhaussanierung: Böden, Wände, Beleuchtung, Handlauf. 4. Fassade und Dach: Dämmung, Anstrich, Dacheindeckung. 5. Brandschutz: Rauchmelder, Feuerwiderstandsklassen, Fluchtwege aktualisieren.

Skaleneffekte: Kosteneinsparungen von 15–25 % gegenüber schrittweiser Einzelsanierung. Baustelleneinrichtung, Container, Geräte, Baustrom fallen nur einmal an. Handwerkerteams arbeiten effizienter.

WEG-Beschlüsse: Strangleitungen, Treppenhauswände, Fassade, Dach sind Gemeinschaftseigentum. Für Maßnahmen daran bedarf es eines Eigentümerbeschlusses. Für Instandsetzung reicht einfache Mehrheit, der Beschluss muss konkrete Maßnahmen benennen.

Fördermittel: Bei Gesamtmaßnahmen lassen sich KfW-Programme für energetische Sanierung, barrierefreien Umbau und Einbruchschutz besser ausschöpfen. Qualifizierter Energieberater erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – Voraussetzung für die meisten Förderprogramme.

Versicherung und Haftung bei der Sanierung

Ein Aspekt, der bei der Paket-Wahl regelmäßig übersehen wird: die versicherungsrechtlichen Konsequenzen.

Bauherrenhaftpflicht (Pflicht!): Wird bei der Sanierung ein Nachbar durch Staub, Lärm oder herabfallendes Material geschädigt, haftet der Auftraggeber. Die reguläre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Bauschäden in der Regel nicht ab. Ab Paket 2 dringend empfohlen – schützt vor erheblichen Regressansprüchen.

Bauleistungsversicherung: Schützt das Bauwerk während der Bauphase vor Wassereinbruch, Sturm, Vandalismus oder Diebstahl. Bei Paket 1 verzichtbar, ab Paket 2 dringend empfohlen – wenn Wände geöffnet sind und Leitungen freiliegen.

Wohngebäudeversicherung informieren: Eine Baustelle im Gebäude stellt eine Gefahrerhöhung dar. Wer die Versicherung nicht informiert, riskiert im Schadensfall die Leistungsverweigerung.

Gewährleistung: BGB-Vertrag: 5 Jahre. VOB/B-Vertrag: 4 Jahre. Die Gewährleistung gilt nur bei fachgerechter Ausführung durch einen Fachbetrieb. Eigenleistung hat keine Gewährleistung.

Unterlassene Sanierung als Risiko: Wer weiß, dass die Installation veraltet ist, und trotzdem nur die Oberfläche erneuert, riskiert bei einem späteren Wasserschaden Probleme mit der Gebäudeversicherung. Versicherer fragen im Schadensfall nach dem Zustand der Installation – fehlt ein aktueller Prüfnachweis, droht Regress.

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Gewerke-Koordination in der Praxis

Die beste Planung nützt nichts, wenn auf der Baustelle das Chaos ausbricht. Diese Praxis-Regeln halten den Ablauf im Griff.

Der 10-Minuten-Baustellenrundgang: Gehen Sie jeden Morgen zehn Minuten über die Baustelle, bevor die Handwerker anfangen. Nicht um zu kontrollieren, sondern um sich ein Bild zu machen: Stimmt die Reihenfolge? Liegt das richtige Material bereit? Gibt es Befunde, die besprochen werden müssen?

Abstimmung Elektro und Sanitär im Bad: Die Position von Waschtisch, Dusche und Badewanne bestimmt die Schutzbereiche nach DIN VDE 0100-701. Ein Zentimeter Abweichung bei der Duschposition kann entscheiden, ob die Steckdose in Schutzbereich 2 oder außerhalb liegt. Elektro- und Sanitärplanung müssen auf den Zentimeter abgestimmt sein – BEVOR die Rohinstallation beginnt.

Küche planen, bevor Elektro beginnt: Der Herdanschluss (5 x 2,5 mm², Drehstrom) muss mit der Küchenplanung abgestimmt sein. Die Anschlussdose für den Geschirrspüler muss dort sitzen, wo der Spüler steht. Die Position des Kühlschranks bestimmt den Steckdosenplatz.

Puffer einplanen – immer: Kalkulieren Sie 10–15 % Puffer auf jedes Paket. Bei 1960er-Wohnungen werden Sie beim Öffnen der Wände fast immer Überraschungen finden (veraltete Leitungen, Feuchteschäden, Asbest). Der Puffer ist keine Option, sondern Pflicht.

Zeitdruck vermeiden: Zwei Wochen mehr Bauzeit einplanen und dafür eine mängelfreie Abnahme haben. Die zwei Wochen zusätzlicher Leerstand sind berechenbar. Die Folgekosten von Baumängeln sind es nicht.

Checkliste

Checkliste: Gewerke-Planung professionell

Diese 20 Punkte sollten Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Sanierung abarbeiten.

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Aus der Praxis

Praxis-Tipps

Paket 2 ist oft der wirtschaftliche Sweetspot

Der Sprung von Paket 1 zu Paket 2 bringt 20–30 Jahre Substanzsicherheit. Der Sprung von Paket 2 zu Paket 3 bringt nur moderate zusätzliche Mietsteigerung. In mittlerer Mietlage ist Paket 2 fast immer die klügste Entscheidung.

Der kritische Pfad liegt im Bad

Die Abdichtung muss trocknen, bevor die Fliesen kommen. Die Fliesen müssen fest sitzen, bevor die Keramik montiert wird. Das Bad muss fertig sein, bevor die Wohnung abgenommen werden kann. Wer das Bad unterschätzt, verzögert alles.

Elektro und Sanitär im Bad auf den Zentimeter abstimmen

Die Position von Waschtisch, Dusche und Badewanne bestimmt die Schutzbereiche nach DIN VDE 0100-701. Ein Zentimeter Abweichung kann entscheiden, ob die Steckdose erlaubt ist oder nicht. Abstimmung VOR der Rohinstallation!

Puffer ist Pflicht, nicht optional

Kalkulieren Sie 10–15 % Puffer auf jedes Paket. Bei 1960er-Wohnungen werden Sie beim Öffnen der Wände fast immer Überraschungen finden: veraltete Leitungen, Feuchteschäden, Asbest. Ohne Puffer wird jede Überraschung zur Krise.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

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Was ist der Unterschied zwischen Renovierung, Sanierung und Modernisierung?

Renovierung (Paket 1) umfasst kosmetische Maßnahmen an Oberflächen ohne Substanzeingriff: Maler, Böden, Türen. Sanierung (Paket 2) erneuert die technische Infrastruktur: Elektrik, Sanitär, Bad. Modernisierung (Paket 3) hebt den Standard auf ein höheres Niveau: Grundrissoptimierung, Schallschutz, Fußbodenheizung. Steuerlich und mietrechtlich hat die Einordnung erhebliche Konsequenzen.
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In welcher Reihenfolge müssen die Gewerke bei einer Sanierung ablaufen?

Von schmutzig nach sauber, von innen nach außen: 1. Rückbau und Demontage, 2. Elektro- und Sanitär-Rohinstallation (parallel möglich), 3. Trockenbau und Putz (Trocknung!), 4. Abdichtung und Fliesen im Bad, 5. Boden und Maler, 6. Endmontage Sanitär und Elektro, 7. Abnahme. Diese Reihenfolge ist bautechnische Notwendigkeit.
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Was ist der kritische Pfad bei einer Sanierung?

Der kritische Pfad ist die Kette von Arbeitsschritten, bei der jede Verzögerung den gesamten Fertigstellungstermin verschiebt. Bei Wohnungssanierungen liegt er fast immer im Bad (Abdichtung, Fliesen, Keramik) und beim Estrich (4–6 Wochen Trocknungszeit bei Zementestrich). Diese Gewerke bestimmen den Zeitplan.
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Wie lange dauert eine Wohnungssanierung?

Paket 1 (Renovierung): 2–3 Wochen. Paket 2 (Sanierung): 4–6 Wochen. Paket 3 (Modernisierung): 6–10 Wochen. Paket 4 (MFH-Komplett): Mehrere Monate, gestaffelt. Alle Angaben für eine 65-m²-Wohnung bei koordiniertem Ablauf. Unvorhergesehene Befunde (Feuchteschäden, Asbest) können 1–2 Wochen zusätzlich kosten.
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Wann sollte ich Paket 2 statt Paket 1 wählen?

Immer dann, wenn die Bestandsanalyse zeigt, dass die Rohinstallation am Ende ihrer Lebensdauer ist: Elektrik unterdimensioniert, Trinkwasserleitungen aus verzinktem Stahl (vor Mitte 1980er), kein FI-Schutzschalter, Abdichtung im Bad mangelhaft. Paket 1 bei maroder Substanz ist teure Kosmetik mit Verfallsdatum.
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Was ist die 15-Prozent-Falle bei der Sanierung?

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen die Sanierungskosten in den ersten drei Jahren nach Erwerb 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (ohne USt), gelten ALLE Maßnahmen als anschaffungsnahe Herstellungskosten – selbst wenn es eigentlich Erhaltungsaufwand ist. Folge: Abschreibung über 30–40 Jahre statt sofortiger Absetzbarkeit. Planen Sie bei kürzlichem Erwerb zeitlich gestaffelt!
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Welche Versicherungen brauche ich für die Sanierung?

Bauherrenhaftpflicht: Ab Paket 1 empfohlen, ab Paket 2 Pflicht. Schützt vor Regressansprüchen bei Nachbar-Schäden. Bauleistungsversicherung: Ab Paket 2 empfohlen. Schützt vor Wasserschäden, Sturm, Vandalismus während der Bauphase. Wohngebäudeversicherung: Muss über die Sanierung informiert werden (Gefahrerhöhung).

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Normen & Quellen

  • § 21 EStG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Erhaltungsaufwand)
  • § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Anschaffungsnahe Herstellungskosten (15-Prozent-Grenze in 3 Jahren)
  • § 559 BGB: Mieterhöhung nach Modernisierung (8 % der Kosten pro Jahr, Kappungsgrenze)
  • DIN 18015-1: Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Mindestausstattung
  • DIN 18534: Abdichtung von Innenräumen (Bad, Dusche)
  • DIN VDE 0100-701: Schutzbereiche in Räumen mit Badewanne oder Dusche
  • VOB/B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (4 Jahre Gewährleistung)
  • § 823 BGB: Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers
  • WEG §§ 20–21: Beschlussfassung für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

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