Zum Hauptinhalt springen
Heizung Sanierung Vermieter
Vermieter

Heizung Sanierung Vermieter

Das unsichtbare Gewerk mit messbarer Rendite

Was geschieht, wenn ein Mieter im Dezember einzieht und der Heizkörper im Schlafzimmer lauwarm bleibt? Er dreht das Thermostat auf die Fünf. Der Heizkörper gluckert. Im Wohnzimmer wird es tropisch, im Schlafzimmer weiterhin kalt. Die erste Nebenkostenabrechnung offenbart, was ein schlecht eingestelltes Heizsystem wirklich kostet. Innerhalb von drei Monaten steht die erste Mietminderung im Briefkasten.

Die Heizung ist das unsichtbare Gewerk einer Sanierung. Kein Mieter fotografiert den Heizkörper bei der Besichtigung. Kein Interessent prüft, ob ein Einrohr- oder Zweirohr-System hinter der Wand liegt. Aber jeder Mieter spürt, ob die Wohnung gleichmäßig warm wird. Und jeder Mieter liest die Heizkostenabrechnung. Die Heizung verkauft nicht die Wohnung – aber sie kann den Mietvertrag beenden.

Veraltete Heizkörper mit verklemmten Thermostatventilen verursachen überhöhte Heizkosten. Diese Kosten landen zunächst beim Mieter – aber sie beeinflussen die Warmmiete, und die Warmmiete ist das, was Mieter bei der Wohnungssuche vergleichen. Eine Wohnung mit 8,50 Euro Kaltmiete und 3,20 Euro Heizkosten steht in direkter Konkurrenz zur Wohnung mit 9 Euro Kaltmiete und nur 1,80 Euro Heizkosten.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Heizsysteme in welchen Baujahren verbaut wurden, warum Nachtspeicheröfen ein Sonderthema mit Asbestrisiko sind, weshalb die Umstellung von Einrohr auf Zweirohr den Wohnkomfort grundlegend verändert und warum der hydraulische Abgleich die wirtschaftlichste Einzelmaßnahme der gesamten Heizungssanierung ist.

Dekaden-Guide: Welches Heizsystem steckt hinter der Wand?
Nachtspeicher: Asbest-Warnung und fachgerechter Rückbau
Hydraulischer Abgleich spart 10–20 % Heizkosten
Epochen-Übersicht

Heizsysteme nach Baujahr

Das Baujahr eines Gebäudes verrät mit erstaunlicher Treffsicherheit, welches Heizsystem hinter den Wänden arbeitet. Jede Dekade hatte ihre bevorzugte Technik, ihre typischen Fehler und ihre charakteristischen Schwachstellen.

1

Vor 1960

Oberfläche: Einzelöfen (Kohle, Koks), Kachelöfen, einzelne Radiatoren

Problem: Kein Zentralsystem, Schornstein als Engpass. Nachrüstung einer Zentralheizung aufwändig, aber meist einzige vermietbare Lösung.

2

1960er

Oberfläche: Nachtspeicheröfen, erste Gasetagenthermen, Rippenheizkörper

Problem: **Asbest in Nachtspeicher-Kernen!** Hohe Betriebskosten. Offene Brennkammern bei frühen Thermen ohne Abgasüberwachung.

3

1970er

Oberfläche: Gasetagentherme Standard, Einrohr-Systeme, Stahlheizkörper

Problem: Einrohrsystem = letzter Raum im Ring bleibt kalt. Ungleiche Wärmeverteilung, keine individuelle Raumregelung möglich.

4

1980er

Oberfläche: Zentralheizung (Gas/Öl), erste Zweirohr-Systeme, Kompaktheizkörper Typ 11/22

Problem: Thermostatventile nach 35–40 Jahren festsitzend. Ventilstift klemmt, Heizkörper dauerhaft offen oder zu.

5

1990er und später

Oberfläche: Brennwerttechnik (erste Generation), Flachheizkörper, Fußbodenheizung

Problem: Frühe Brennwertgeräte: Wärmetauscher anfällig, Kondensatablauf prüfen. Thermostate und hydraulischer Abgleich verdienen Prüfung.

Entscheidungshilfe

Vom Bestand zur Sanierungsentscheidung

Diese Entscheidungshilfe führt Sie systematisch vom vorhandenen Heizsystem zur richtigen Sanierungsstrategie. Ausgangspunkt ist die Bestandsanalyse: Welches Heizsystem ist vorhanden?

1

Nachtspeicherheizung vorhanden?

Ja Ja

Baujahr vor 1980? → Asbest-Prüfung PFLICHT! Zentralheizungsanschluss möglich? → Ja: Umrüstung auf Heizkörper. Nein: Elektro-Direktheizung als Übergang.

Nein Nein

Weiter prüfen: Gasetagentherme oder Zentralheizung?

2

Gasetagentherme im MFH?

Ja Ja

Mehrere Thermen im Gebäude? → Zentralisierung prüfen. Einzelne Therme älter als 20 Jahre? → Austausch gegen Brennwerttherme wirtschaftlich sinnvoll.

Nein Nein

Weiter prüfen: Zentralheizung vorhanden?

3

Zentralheizung mit Einrohrsystem?

Ja Ja

Letzter Raum im Ring wird nicht warm? → Umstellung auf Zweirohr prüfen. Besonders sinnvoll bei Komplettsanierung.

Nein Nein

Weiter prüfen: Heizkörper und Thermostate

4

Heizkörper veraltet, Thermostate klemmen?

Ja Ja

Flachheizkörper tauschen, Thermostatventile erneuern. Hydraulischen Abgleich durchführen.

Nein Nein

Heizungsnischen vorhanden? → Schließen wegen Wärmebrücke!

Heizkosten und Warmmietenkalkulation

Die Heizkostenverordnung (HeizKV) schreibt die verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Mindestens 50 %, höchstens 70 % der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest verteilt sich nach Wohnfläche. Das bedeutet: Wer in einer schlecht beheizten Wohnung lebt und das Thermostat dauerhaft auf Maximum dreht, zahlt überproportional.

In der Praxis zeigt sich, dass Mieter zunehmend energiebewusst entscheiden. Energieausweis, Heizkosten pro Quadratmeter, Dämmstandard – diese Kennzahlen sind keine Nischenthemen mehr. Ein effizientes Heizsystem mit niedrigen Betriebskosten ist ein messbarer Wettbewerbsvorteil am Mietmarkt.

Der unsichtbare Mehrwert: Alte Heizkörper in einem sanierten Umfeld sehen nicht nur deplatziert aus. Sie deuten für den aufmerksamen Interessenten auf ein Muster hin – saniert wurde nur, was man sieht. Was man nicht sieht, wurde vermutlich auch nicht angefasst. Rohre, Elektrik, Abdichtung. Dieses Signal möchte kein Vermieter senden.

Nachtspeicheröfen: Rückbau mit Vorsicht

In der Diskussion um Nachtspeicheröfen geht es nicht nur um Wirtschaftlichkeit. Es geht um Gesundheitsschutz. Nachtspeichergeräte, die vor 1980 hergestellt wurden, enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbest in den Speicherkernen. Der Faserstoff wurde als Wärmedämmung eingesetzt – und ist heute als krebserregend klassifiziert (Gefahrstoffverordnung, TRGS 519).

Das Asbest-Problem: Solange die Geräte unversehrt an der Wand hängen und nicht geöffnet werden, geht von ihnen nach aktuellem Kenntnisstand keine akute Gefahr aus. Problematisch wird es bei der Demontage: Wer einen asbesthaltigen Nachtspeicher unsachgemäß zerlegt, setzt Fasern frei. Diese bleiben jahrelang in der Raumluft.

Identifikation: Das Typenschild am Gerät nennt Hersteller und Baujahr. Bei Geräten vor 1980 von Herstellern wie Bauknecht, AEG oder Olsberg ist Asbest wahrscheinlich. Bei Unsicherheit gibt eine Materialprobe Klarheit – durchgeführt von einem zertifizierten Schadstofflabor.

Rückbau-Protokoll: Der Rückbau asbesthaltiger Nachtspeicheröfen unterliegt den Vorschriften der TRGS 519. Nur Fachbetriebe mit Sachkundenachweis dürfen diese Arbeiten ausführen: Raum abschotten, Unterdruckhaltung, Demontage im Ganzen, Big-Bag-Entsorgung, Freimessung.

Nach dem Rückbau: Zentralheizungsanschluss vorhanden? → Heizkörper an der Stelle des ehemaligen Nachtspeicherofens. Kein Anschluss möglich? → Elektro-Direktheizung (Infrarotpaneele) als Übergang.

Einrohr- vs. Zweirohr-System

Das Einrohrsystem war eine Sparmaßnahme. Eine Rohrleitung statt zwei, weniger Material, schnellere Installation. In den 1960ern und 1970ern wurde es in Hunderttausenden Wohnungen verbaut – besonders im sozialen Wohnungsbau.

Das Problem: Bei einer Vorlauftemperatur von 70 °C und vier Heizkörpern im Ring erreicht der erste Heizkörper 70 °C, der zweite vielleicht noch 58 °C, der dritte 48 °C und der vierte 40 °C. Der vierte Raum wird nicht warm – konstruktionsbedingt.

Dreht ein Bewohner einen Heizkörper zu, verändert sich der Durchfluss im gesamten Ring. Die Regelung einzelner Räume ist praktisch unmöglich. Mieter in Wohnungen mit Einrohrsystem klagen über ungleichmäßige Raumtemperaturen, drehen die Thermostate auf Maximum – die Heizkosten klettern.

Erkennung: Jeder Heizkörper hat nur ein sichtbares Rohr, das herein- und herausführt. Beim Zweirohrsystem sind es deutlich zwei getrennte Leitungen. Test: Dreht man einen Heizkörper komplett zu und werden die nachfolgenden Heizkörper wärmer, liegt ein Einrohrsystem vor.

Umstellung: Nach der Umstellung wird jeder Heizkörper individuell mit heißem Vorlaufwasser versorgt. Die Raumtemperaturen lassen sich präzise regeln. Die Energieverluste sinken um 15–25 %. Der Aufwand: neue Rohrleitungen zu jedem Heizkörper, neue Thermostatventile, ggf. neue Heizkörper. Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist Voraussetzung.

Heizkörper tauschen: Alt gegen Modern

Die gusseisernen Rippenheizkörper der 1950er und 1960er Jahre haben ihren Charme – in einem denkmalgeschützten Altbau. In einer Mietwohnung sind sie ein Anachronismus. Schwer, schlecht regelbar, mit enormer Trägheit. Bis ein Rippenradiator warm wird, vergehen 20–30 Minuten.

Moderne Flachheizkörper (Typ 11, 21 oder 22):

  • Schnellere Aufheizzeit: 5–10 Minuten statt 20–30 Minuten
  • Geringere Vorlauftemperatur: Funktioniert ab 45 °C effizient (wichtig für Wärmepumpen-Kompatibilität)
  • Bessere Regelbarkeit: In Kombination mit modernen Thermostatventilen reagiert die Raumtemperatur innerhalb von Minuten
  • Geringeres Wasservolumen: Weniger Wasser im System bedeutet weniger Energiebedarf zum Aufheizen

Anschlussmaße beachten: Der Nabenabstand variiert je nach Hersteller und Baujahr. Alte Radiatoren haben häufig einen Nabenabstand von 500 mm, moderne Flachheizkörper bieten Seitenabstände oder universelle Anschlüsse. Dazu kommt der Rohrdurchmesser: Ältere Installationen verwenden Stahlrohr in DN 20 (3/4 Zoll), moderne Heizkörperventile sind auf DN 15 (1/2 Zoll) ausgelegt.

Dimensionierung: Die korrekte Dimensionierung basiert auf der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Wurde die Fassade gedämmt? Weniger Heizleistung nötig. Wurde ein Fenster vergrößert? Mehr Heizleistung nötig. Ein Heizungsbauer, der ohne Heizlastberechnung anbietet, sollte kritisch hinterfragt werden.

Thermostatventile: Klein, aber entscheidend

Thermostatventile regulieren die Durchflussmenge des Heizwassers und damit die Raumtemperatur. Stufe 3 entspricht etwa 20 °C, Stufe 4 etwa 24 °C. So weit die Theorie. In der Praxis sind 40 Jahre alte Thermostatventile das schwächste Glied der Heizungskette.

Das Problem: Der Ventilstift – das ist der kleine Metallstift, der beim Drehen des Thermostatkopfes herein- und herausgedrückt wird – setzt sich im Laufe der Jahre fest. Kalkablagerungen und Korrosion blockieren die Mechanik. Das Ventil bleibt in einer Position stecken: entweder dauerhaft offen (Raum wird tropisch) oder dauerhaft geschlossen (Raum bleibt kalt).

Nachrüstpflicht bei Sanierung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt thermostatische Heizkörperventile als Nachrüstpflicht vor. Bei einer Sanierung, die den Heizungskreislauf betrifft, müssen funktionsfähige Thermostatventile an jedem Heizkörper vorhanden sein.

Wirtschaftlichkeit: Funktionierende Thermostatventile senken die Heizkosten um 8–15 %.

Empfehlung für Mietwohnungen: Standard-Thermostatköpfe von Danfoss, Heimeier oder Oventrop. Keine Smart-Home-Experimente auf Vermieterkosten. Der Mieter muss sie bedienen können und wollen.

Heizungsnischen: Die unterschätzte Wärmebrücke

In Altbauten der 1950er bis 1970er Jahre wurden Heizkörper häufig in Wandnischen unter dem Fenster montiert. Die Wand wurde an dieser Stelle um die Tiefe des Heizkörpers zurückgesetzt – oft auf 12–15 cm Reststärke statt der regulären 24–36 cm.

Das Problem: Die dünne Restwand an der Heizungsnische hat einen U-Wert, der drei- bis fünfmal schlechter ist als der der regulären Wand. Durch eine Heizungsnische entweicht pro Quadratmeter mehr Wärme als durch ein altes Einfachglas-Fenster. Direkt hinter dem Heizkörper, der die Wärme erzeugen soll, befindet sich die größte Schwachstelle der Gebäudehülle.

Folgen: 1. Energieverlust: Die Wärme strahlt direkt nach außen ab – und heizt den Vorgarten statt das Wohnzimmer. 2. Schimmelgefahr: Die innere Oberflächentemperatur der dünnen Wand liegt im Winter deutlich unter der Raumtemperatur. An dieser kalten Oberfläche kondensiert die Raumluftfeuchtigkeit. Schimmel in der Mietwohnung ist ein Mietmangel, der zur Mietminderung berechtigt.

Lösungen:

  • Variante 1 – Dämmung + Trockenbau: Nische mit Dämmplatte (60–80 mm) ausfüllen, Gipskartonplatte verschließen. Verbessert den U-Wert um Faktor 3–4.
  • Variante 2 – Mauerwerk ausfachen: Mit Porenbetonsteinen zumauern und verputzen. Stellt die ursprüngliche Wandstärke wieder her.
  • Variante 3 – Reflektionsfolie: Aluminium-Folie hinter den Heizkörper. Sofortmaßnahme, aber keine Sanierungslösung.

Hydraulischer Abgleich: Die meistunterschätzte Maßnahme

Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass jeder Heizkörper in einem Gebäude genau die Wassermenge erhält, die er für seine berechnete Heizleistung benötigt. Nicht mehr, nicht weniger.

Das Problem ohne Abgleich: Das Heizwasser strömt den Weg des geringsten Widerstands. Heizkörper nahe der Heizungspumpe werden überversorgt, entfernte Heizkörper unterversorgt. Das Ergebnis: ungleiche Raumtemperaturen, Strömungsgeräusche in überversorgten Heizkörpern, erhöhter Energieverbrauch.

Die Zahlen: Rund 80 % aller Heizungsanlagen in Deutschland sind nicht hydraulisch abgeglichen (Verbraucherzentrale). Ein nicht abgeglichenes System verbraucht 10–20 % mehr Energie als ein abgeglichenes. Bei einem Mehrfamilienhaus summiert sich das über die Jahre.

Zwei Verfahren:

  • Verfahren A (vereinfacht): Der Heizungsbauer schätzt die Heizlast anhand von Erfahrungswerten. Schnell, aber ungenau.
  • Verfahren B (berechnet): Die Heizlast wird pro Raum nach DIN EN 12831 berechnet. Exakte Einstellung.

Empfehlung: Bei einer Sanierung: Verfahren B. Hydraulischen Abgleich als eigene LV-Position aufnehmen – nicht als 'inklusiv' im Heizkörpertausch versteckt.

GEG-Pflichten für Vermieter

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude. Für Vermieter enthält es konkrete Pflichten.

Austauschpflicht für alte Kessel (§ 72 GEG): Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Das betrifft alle Heizkessel, die vor 1994 eingebaut wurden – es sei denn, sie arbeiten bereits im Niedertemperatur- oder Brennwertbetrieb. Bei Eigentümerwechsel gilt eine Frist von zwei Jahren.

65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht (§ 71 GEG): Ab 2024 (Neubau) bzw. ab 2026/2028 (Bestandsgebäude, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung) müssen neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für das Mehrfamilienhaus bedeutet das: Der nächste Kesseltausch erfordert Wärmepumpe, Fernwärme, Biogas oder ein hybrides System.

Wirtschaftlichkeit auf zwei Ebenen: 1. Direkte Einsparung: Niedrigere Heizkosten 2. Indirekte Wirkung: Schnellere Vermietung, weniger Mieterfluktuation, höhere Kaltmiete bei niedrigerer Warmmiete

Modernisierungsumlage (§ 559 BGB): Die Kappungsgrenze liegt bei maximal 2 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Ein gut dokumentierter Heizkörpertausch mit nachweisbarer Energieeinsparung kann als Modernisierung geltend gemacht werden.

Konkrete Preise für Ihr Projekt

Die genauen Kosten hängen von Baujahr, Zustand und Umfang ab. Auf unserer Preisseite finden Sie aktuelle Kostenrahmen für alle Sanierungspakete – transparent und verbindlich.

Versicherung und Haftung bei Heizungsarbeiten

Heizungsarbeiten greifen in die technische Gebäudeinfrastruktur ein. Ein falsch montierter Heizkörper kann undicht werden und einen Wasserschaden verursachen. Eine fehlerhafte Leitungsverbindung kann über Monate unbemerkt tropfen und den Estrich durchfeuchten.

Fachfirma beauftragt: Die ausführende Firma haftet im Rahmen der Gewährleistung – fünf Jahre nach BGB-Werkvertrag, vier Jahre nach VOB/B. Die Gewährleistung deckt Mängel der Ausführung ab. Ein Wasserschaden durch eine undichte Pressverbindung drei Jahre nach der Sanierung fällt unter die Gewährleistung der Heizungsfirma.

Eigenleistung: Wer Heizkörper selbst montiert und es kommt zu einem Wasserschaden, haftet vollständig selbst. Die Gebäudeversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Schaden auf fehlerhafte Eigenleistung zurückzuführen ist.

Gebäudeversicherung informieren: Die Wohngebäudeversicherung muss über laufende Sanierungsarbeiten informiert werden. Heizungstausch, Leitungsverlegung, Nischenschließung – all das verändert das Risikoprofil während der Bauphase. Wird die Versicherung nicht informiert, liegt eine Gefahrerhöhung vor. Im Schadensfall kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

Checkliste

Checkliste: Heizungssanierung professionell planen

Diese 20 Punkte sollten Sie vor, während und nach der Heizungssanierung abarbeiten.

Fortschritt 0 / 20
Aus der Praxis

Praxis-Tipps

Hydraulischer Abgleich – oft vergessen, immer sinnvoll

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizkörper gleichmäßig warm werden. Ohne Abgleich werden nahe Heizkörper zu heiß, entfernte zu kalt. Mieter drehen hoch → Heizkosten steigen → Sie als Vermieter haben das Problem bei der Nebenkostenabrechnung.

Heizungsnischen nicht vergessen

Heizungsnischen sind die am häufigsten übersehene Wärmebrücke im Altbau. Die dünne Außenwand (oft nur 12–15 cm statt 36 cm) verliert massiv Wärme. Schließen Sie die Nische mit Dämmung + Vorsatzschale – das spart mehr Heizkosten als der teuerste Heizkörper.

Nachtspeicher-Betriebskosten als Argument

Wenn Sie Nachtspeicher durch Zentralheizung ersetzen, senken Sie die Heizkosten des Mieters erheblich. Das ist ein echtes Vermietungs-Argument – gerade bei energiebewussten Mietern.

Einrohr auf Zweirohr: Bei Komplettsanierung planen

Die Umstellung von Einrohr auf Zweirohr lohnt sich besonders, wenn ohnehin eine Komplettsanierung ansteht. Die Rohrleitungen können im neuen Estrichaufbau verlegt werden, die Kosten für die Leitungsführung fallen kaum ins Gewicht. Als Einzelmaßnahme in einer bewohnten Wohnung ist die Umstellung deutlich aufwändiger.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

?

Woran erkenne ich ein Einrohrsystem?

Jeder Heizkörper hat nur ein sichtbares Rohr, das herein- und herausführt – nicht zwei getrennte Leitungen. Praxistest: Drehen Sie einen Heizkörper komplett zu. Werden die nachfolgenden Heizkörper wärmer? Dann liegt ein Einrohrsystem vor. Typisch für 1960er/1970er-Bauten.
?

Ist Asbest in meinem Nachtspeicherofen?

Bei Nachtspeichergeräten vor 1980 von Herstellern wie Bauknecht, AEG oder Olsberg ist Asbest in den Speicherkernen wahrscheinlich. Das Typenschild am Gerät nennt Hersteller und Baujahr. Bei Unsicherheit: Materialprobe durch zertifiziertes Labor. Öffnen Sie das Gerät niemals selbst.
?

Was bringt der hydraulische Abgleich?

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die richtige Wassermenge erhält. Das Ergebnis: gleichmäßige Raumtemperaturen, keine Strömungsgeräusche, 10–20 % niedrigere Heizkosten. Rund 80 % aller Heizungsanlagen in Deutschland sind nicht abgeglichen.
?

Muss ich die Heizungsnischen schließen?

Empfohlen: Ja. Die dünne Restwand (12–15 cm statt 36 cm) ist eine massive Wärmebrücke. Der U-Wert ist drei- bis fünfmal schlechter als die reguläre Wand. Folgen: Energieverlust und erhöhte Schimmelgefahr. Lösung: Dämmung (60–80 mm) + Trockenbau-Vorsatzschale.
?

Wann muss der Heizkessel laut GEG getauscht werden?

Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden (§ 72 GEG). Das betrifft alle Kessel vor 1994, sofern sie nicht im Niedertemperatur- oder Brennwertbetrieb arbeiten. Bei Eigentümerwechsel: 2 Jahre Frist. Ab 2026/2028 gilt zusätzlich die 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen.
?

Was ist mit Fußbodenheizung in der Mietwohnung?

In den meisten Fällen nicht empfohlen. Eine FBH erfordert einen vollständigen Bodenaufbau mit 5–8 cm Aufbauhöhe. Der Installationsaufwand liegt bei Faktor 2–3 über dem eines Heizkörpersystems. Ausnahme: Komplettsanierung mit neuem Bodenaufbau und geplanter Wärmepumpe.

Heizungssanierung professionell planen

Sie sanieren eine Mietwohnung und brauchen einen zuverlässigen Partner für die Heizung? neurealis koordiniert alle Gewerke – Heizkörpertausch, hydraulischer Abgleich, Nischenschließung, Abstimmung mit Trockenbau und Maler – aus einer Hand. Festpreisgarantie und feste Termine inklusive.

Oder rufen Sie uns an: 0231 - 997 997 47

Kostenlos & unverbindlich Antwort innerhalb 24h 200+ abgeschlossene Projekte

Normen & Quellen

  • GEG (Gebäudeenergiegesetz): § 71 (65-%-EE-Pflicht), § 72 (Betriebsverbot alter Kessel) – Heizungstausch-Regelungen
  • DIN EN 12831: Heizlastberechnung – Grundlage für Heizkörperdimensionierung
  • VDI 2035: Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen – Wasserqualität im Heizsystem
  • HeizKV (Heizkostenverordnung): Verbrauchserfassung, Abrechnungsregeln (50–70 % verbrauchsabhängig)
  • TRGS 519: Asbest-Sanierungsarbeiten – Rückbau asbesthaltiger Nachtspeicheröfen
  • DIN 4109: Schallschutz im Hochbau – Geräuschentwicklung Heizungsanlage
  • BGB § 559: Modernisierungsumlage – Mieterhöhung nach Heizungssanierung
  • Verbraucherzentrale: Circa 80 % der Heizungsanlagen nicht hydraulisch abgeglichen (Schätzung 2023)

Heizung in der Mietwohnung modernisieren?

Effiziente Heiztechnik senkt Nebenkosten und steigert die Attraktivität Ihrer Mietwohnung – wir planen und installieren mit Festpreis.

0231 – 58 68 85 60

Mo–So 7–20 Uhr erreichbar

Lassen Sie sich jetzt beraten

1
2
3

Was planen Sie?