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Entkernung und Rückbau im Eigenheim: Planung, Schadstoffe, Ablauf
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Entkernung und Rückbau im Eigenheim: Planung, Schadstoffe, Ablauf

Was im Altbau wirklich in den Wänden steckt – und wie Sie den Rückbau so planen, dass die Sanierung nicht aus dem Ruder läuft

Bevor der Neuanfang beginnt, muss das Alte weichen. Doch was in Wänden, Böden und Dächern Ihres Einfamilienhauses schlummert, ist nicht immer harmlos. Asbest in Floor-Flex-Fliesen, alte Mineralwolle im Dach, PAK-Kleber unter dem Parkett: Gebäude aus den 1960er- bis 1980er-Jahren tragen statistisch das höchste Schadstoffrisiko. Wer vor dem ersten Hammerschlag weiß, was in der Substanz steckt, spart Zeit, Geld und schützt die Gesundheit aller Beteiligten.

Ausführung durch neurealis: Dortmund, Bochum & östliches Ruhrgebiet

Eine Kernsanierung beginnt nicht mit dem ersten Pinselstrich, sondern mit dem Abbruchhammer. Professioneller Rückbau folgt einer klaren Logik: Er respektiert die Bausubstanz und trennt verwertbare von entsorgungspflichtigen Materialien. Gleichzeitig liefert die Entkernung die ehrlichste Bestandsaufnahme, die ein Gebäude je erlebt – erst wenn Putz, Beläge und Verkleidungen fallen, zeigt sich der tatsächliche Zustand.

Drei Dinge entscheiden über den Erfolg: Welche Wände tragend sind und welche weichen dürfen. Die Schadstoffprüfung vor Beginn – denn unentdeckter Asbest im laufenden Rückbau kann die Baustelle wochenlang lahmlegen. Und eine realistische Entsorgungsplanung, denn Sondermüll ist teuer, aber planbar.

Dieser Ratgeber führt Sie durch Schadstoffgruppen nach Baujahr, die wichtigsten Analyseverfahren, gesetzliche Anforderungen bei Asbest und KMF sowie den strukturierten Abbruch-Ablauf vom Dachgeschoss bis zum Estrich.

Schadstoffgutachten vor Abbruch spart Wochen an Baustopp und verhindert Budget-Explosionen
1960er- und 1970er-Jahre: höchstes Schadstoffrisiko (Asbest-Höhepunkt, PAK-Kleber, erste KMF)
Sondermüll-Entsorgung: 15–25 Prozent der Abbruchkosten bei typischen Altbauten realistisch einplanen
Epochen-Übersicht

Schadstoffrisiko nach Baujahrzehnt

Das Baujahr ist der verlässlichste erste Hinweis darauf, mit welchen Schadstoffen im Altbau zu rechnen ist. Diese Übersicht zeigt die typischen Substanzen und ihre häufigsten Fundorte.

1

Vor 1950

Oberfläche: Bleirohre in Trinkwasserleitungen, Teerpappe, PCP im Holzschutz

Problem: Bleileitungen komplett austauschen, Teerabdichtungen am Dachstuhl prüfen, Dachbalken auf PCP testen

2

1950er

Oberfläche: Eternitplatten (Dach/Fassade), Teer- und PAK-haltiger Parkettkleber, Bleileitungen

Problem: Asbest fest gebunden in Platten – bei Sanierung nach TRGS 519 arbeiten. Schwarzer Kleber unter Parkett = PAK-Verdacht

3

1960er

Oberfläche: Floor-Flex-Bodenfliesen (25×25 cm, braun-beige marmoriert), Fensterkitt, erste KMF-Dämmung

Problem: Höchstes Asbestrisiko. Unter PVC oder Laminat liegen oft asbesthaltige Vinylfliesen. Fensterkitt vor Fenstertausch testen lassen

4

1970er

Oberfläche: Asbest in Böden, Wänden, Fugenmassen, Rohrisolierungen. PAK, PCB, Mineralwolle der ersten Generation

Problem: Statistisch höchste Schadstoffdichte. Schwach gebundener Asbest an Heizungsrohren besonders kritisch – nur Fachfirma nach TRGS 519 Anlage 3

5

1980er

Oberfläche: Alte Mineralwolle (KMF), PCB in Fugenmassen, Formaldehyd in Spanplatten

Problem: Dachdämmung vor 1996 ist KMF-verdächtig. Fugenmassen an Fassaden-Dehnungsfugen können PCB enthalten

6

1990er

Oberfläche: KMF bis 1996, Formaldehyd-Ausgasungen aus Möbel- und Einbauplatten

Problem: Mineralwolle vor Juni 1996 kann krebsverdächtige Fasern freisetzen. Optisch kaum von neuer Wolle unterscheidbar – Laboranalyse nötig

7

Ab 2000

Oberfläche: Weitgehend schadstofffrei. Regional: Radon aus dem Erdreich

Problem: Radon-Messung im Keller bei Häusern in NRW-Vorsorgegebieten (Sauerland, Bergisches Land) – auch bei Neubauten sinnvoll

Entscheidungshilfe

Schadstoffverdacht systematisch abarbeiten

Diese Entscheidungshilfe führt Sie vom Baujahr bis zur fachgerechten Sanierung – so vermeiden Sie Baustopps und haften nicht für übersehene Gefahrstoffe.

1

Baujahr vor 1995 oder größere Umbauten vor 1996?

Ja Ja

Schadstoffgutachten zwingend vor Abbruchbeginn beauftragen. Zertifizierter Sachverständiger mit Probennahme und Laboranalyse.

Nein Nein

Schadstoffrisiko gering. Radon-Messung im Keller in NRW-Vorsorgegebieten dennoch empfohlen (3 Monate Expositionsmessung).

2

Asbestbefund – fest oder schwach gebunden?

Ja Ja

Fest gebunden (Eternit, Floor-Flex): Fachfirma nach TRGS 519, Arbeiten geringeren Umfangs. Schwach gebunden (Rohrisolierung, Spritzasbest): nur Betriebe mit Sachkunde nach Anlage 3. Anzeige bei Behörde 7 Tage vor Beginn.

Nein Nein

Weiter mit anderen Schadstoffgruppen – Asbest ist häufig, aber nicht der einzige Fund

3

Schwarzer teerartiger Kleber unter Parkett oder Linoleum?

Ja Ja

PAK-Verdacht. Arbeiten sofort stoppen, Materialprobe ins Labor. Bei Bestätigung: Kein Schleifen! Fräsen unter Absaugung oder Estrich komplett entfernen.

Nein Nein

PAK-Risiko gering. Trotzdem bei Böden vor 1980 vorsichtshalber prüfen lassen

4

Komplettentkernung oder Teilrückbau?

Ja Ja

Komplett: tragende Substanz bleibt, alles andere raus. Wirtschaftlich bei Grundrissänderungen, kompletter Haustechnik und durchgehender Schadstoffbelastung.

Nein Nein

Teilrückbau: einzelne Räume oder Gewerke. Sinnvoll bei intakter Grundsubstanz und punktuellen Schäden. Gefahr: Übergänge zwischen alt und neu schlecht planbar

5

Sanierungskosten erreichen 70–80 Prozent der Neubaukosten?

Ja Ja

Abriss + Neubau wirtschaftlich erwägen. Besonders bei Schäden an Gründung, tragenden Wänden, Decken oder massiver Schadstoffbelastung in Konstruktionsbauteilen.

Nein Nein

Sanierung bleibt wirtschaftlicher – besonders wenn Grundsubstanz, Grundriss und Dachkonstruktion intakt sind

Abbruch richtig planen: Was bleibt, was weicht

Bei einer Kernsanierung eines Einfamilienhauses aus den 1960er- oder 1970er-Jahren weichen in der Regel: Bodenbeläge samt Estrich, Wandfliesen, Sanitärobjekte, Elektroinstallation, Innentüren mit Zargen, nichttragende Zwischenwände – je nach Zustand auch Fenster, Dacheindeckung und Haustechnik.

Reihenfolge: von oben nach unten, von innen nach außen. Schutt und Staub fallen nach unten – wer das missachtet, fängt unten nochmals an. Gebäudehülle so lange wie möglich geschlossen halten.

Steht das Haus noch voller Hausrat, geht dem Rückbau eine Entrümpelung voraus. Reihenfolge innerhalb eines Geschosses: lose Einbauten (Küche, Sanitär, Heizkörper), dann Beläge und Putz, dann Trennwände. Der Estrich kommt zuletzt – er ist Arbeitsplattform.

Vor Beginn klären: Welche Bauteile bleiben, welche Leitungsführungen sind dokumentiert, welche Durchbrüche statisch freigegeben.

Tragende und nichttragende Wände sicher unterscheiden

Nur ein Tragwerksplaner kann verbindlich sagen, welche Wand fallen darf. Anhaltspunkte: Wände ab 24 cm Dicke sind oft tragend, ebenso Wände direkt unter Deckenbalken. Außenwände sind praktisch immer tragend. Innenwände, die über mehrere Geschosse an gleicher Stelle verlaufen, deuten auf Tragfunktion hin.

Aber Anhaltspunkte sind keine Gewissheit. In Altbauten, die über Jahrzehnte umgebaut wurden, entspricht der Grundriss oft nicht mehr dem ursprünglichen Tragwerkskonzept.

Die Kosten des statischen Gutachtens: einige hundert bis mehrere tausend Euro. Die Kosten eines falschen Abbruchs: Deckendurchbrüche, Rissbildungen, im Extremfall Teileinsturz. Versicherungen leisten nur mit statischem Nachweis.

Schadstoffe vor dem Abbruch identifizieren

GefStoffV § 6 verpflichtet jeden Bauherrn zur Gefährdungsbeurteilung vor Abbrucharbeiten. Bei unkontrolliertem Rückbau werden Schadstoffe freigesetzt, die Jahrzehnte lang sicher eingeschlossen waren.

Eine Asbestfaser in einer intakten Eternitplatte ist harmlos. Freigesetzt durch Sägen oder Schleifen, wird sie zum Gesundheitsrisiko: Asbestose und Lungenkrebs treten oft erst 15–40 Jahre nach der Exposition auf.

Das Schadstoffgutachten kostet bei Einfamilienhäusern der 1960er- bis 1980er-Jahre 3–7 Prozent der Abbruchkosten.

Wird unerwartet Asbest entdeckt, steht die Baustelle still – bis Gutachten und Fachfirma da sind. Das kann Wochen dauern. Wer vorher prüft, macht unkalkulierbares Risiko planbar.

Asbest: Fundorte, Bindungsarten, TRGS 519

Zwischen 1950 und dem Verbot 1993 wurden in Deutschland rund 4,4 Millionen Tonnen Asbest verbaut – in über 3.000 verschiedenen Produkten. Die Tücke: Asbest steckt nicht nur in Dachplatten, sondern oft dort, wo niemand ihn vermutet.

Typische Fundorte im Eigenheim:

  • Eternit-Dach- und Fassadenplatten – fest gebunden, solange intakt.
  • Fensterkitt – bis in die 1980er-Jahre asbesthaltig. Kittprobe vor Fenstertausch: 30–60 Euro.
  • Floor-Flex-Bodenfliesen – 25 × 25 cm, braun-beige marmoriert. Liegen oft unter PVC, Teppich oder Laminat. Kleber ebenfalls asbestverdächtig.
  • Rohrisolierungen und Flanschdichtungen – Keller, Heizungsleitungen. Schwach gebunden, besonders gefährlich.
  • Leichtbauplatten – hinter abgehängten Decken, 1960er–1970er-Jahre.

Fest gebundener Asbest (Eternit, Floor-Flex, Asbestzementrohre): Solange intakt, keine erhöhte Fasergefahr. Wird es gesägt, gebrochen oder geschliffen, ändert sich das schlagartig. Fachfirmen arbeiten nach TRGS 519.

Schwach gebundener Asbest (Spritzasbest, Rohrisolierungen, Dichtungsschnüre): Fasern werden bereits durch Luftbewegung freigesetzt. Nur zertifizierte Fachbetriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 – behördliche Anzeige mindestens 7 Tage vor Beginn.

In beiden Fällen: Asbest nicht zerkleinern, nicht werfen. Entsorgung in Asbestsäcken (Big Bags) über Sondermülldeponien.

KMF, PAK, PCB, Blei, Radon: Die unterschätzten Gefahren

Asbest ist der bekannteste Schadstoff – aber nicht der einzige. Weitere Substanzen erfordern spezifische Maßnahmen.

KMF – Künstliche Mineralfasern (alte Mineralwolle): Mineralwolle vor 1996 kann lungengängige, krebsverdächtige Fasern freisetzen. Alte Wolle sieht neuer täuschend ähnlich – Laboranalyse bringt Gewissheit. Entsorgung nach TRGS 521 als gefährlicher Abfall, staubdicht in Foliensäcken. Schutzausrüstung (Einwegschutzanzug, FFP2-Maske, Schutzbrille) ist Pflicht.

PAK – Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe: Schwarzer, teerartiger Parkettkleber aus den 1950er- bis 1970er-Jahren. Krebserregend bei Hautkontakt und Einatmen. Arbeiten sofort stoppen, Probe ins Labor. Sanierung durch Fräsen unter Absaugung oder Estrich-Rückbau – nie abschleifen!

PCB – Polychlorierte Biphenyle: In dauerelastischen Fugenmassen an Fassaden-Dehnungsfugen, eingesetzt 1955–1975. PCB gast aus und reichert sich in der Raumluft an. Sanierung: vollständiger Rückbau der Fugen plus dünne Schicht des angrenzenden Materials (PCB migriert in Beton und Putz).

Bleirohre: In Gebäuden vor 1970 oft vorhanden. Grenzwert seit 2013: 10 Mikrogramm pro Liter. Erkennung: weich (mit Fingernagel ritzbar), grau-blaue Oberfläche, bauchige Lötverbindungen. Bei Befund: Komplettaustausch – Teilaustausch kontaminiert das neue System.

Radon: Radioaktives Edelgas über undichte Kellerflächen. NRW-Vorsorgegebiete: Sauerland, Bergisches Land. Referenzwert seit 2019: 300 Becquerel/m³. Exposimeter 3 Monate im Keller aufstellen. Bei erhöhten Werten: Risse abdichten, Kellerlüftung verbessern, ggf. Radon-Drainage.

Holzschutzmittel: In Dachstühlen vor 1990 häufig PCP (Pentachlorphenol) und Lindan. Bei Dachausbau zu Wohnraum: Span oder Bohrmehl ins Labor. Sanierungsoptionen: Beschichtung, Einkapselung oder Balkenaustausch.

Entsorgung: Getrennte Container, Nachweispflicht, Kosten

Der wichtigste Grundsatz: Bauschutt und schadstoffbelastete Materialien dürfen nicht im selben Container landen. Wird in einem Container mit normalem Bauschutt auch nur eine Floor-Flex-Platte entdeckt, muss der gesamte Inhalt als Sondermüll entsorgt werden – die Kosten vervielfachen sich.

Drei-Container-System für Einfamilienhäuser:

  • Container 1 – Bauschutt mineralisch: Beton, Ziegel, Fliesen, Mörtel. Recycelbar, geringste Entsorgungskosten.
  • Container 2 – Baustellenmischabfälle: Holz, Kunststoff, saubere Dämmstoffe, Metallteile. Teurer als sortenreiner Bauschutt.
  • Container 3 – Sondermüll: Asbest in Big Bags, KMF in Spezialfolie, PAK-Kleber, PCB-Fugenmassen. Nur über zugelassene Entsorgungswege.

Für ein Einfamilienhaus von ca. 120 m² werden erfahrungsgemäß zwei bis drei Container à 5–7 m³ für regulären Bauschutt und Mischabfall benötigt. Sondermüll transportiert die Fachfirma meist direkt ab.

Nachweispflicht: Wiegescheine, Begleitscheine und Übernahmescheine mindestens fünf Jahre aufbewahren (gesetzlich drei Jahre nach NachwV). Diese Belege steigern bei einem späteren Verkauf den Immobilienwert – fehlende Nachweise führen zu Haftungsfragen.

Faustregel: Bei Gebäuden der 1960er- bis 1980er-Jahre macht die Schadstoffentsorgung 15–25 Prozent der Abbruchkosten aus. Bei starker Belastung – Asbest-Dach plus PAK-Böden plus KMF-Dämmung – auch deutlich mehr.

Der Rohbau-Zustand: Der Moment der Wahrheit

Nach dem letzten Estrich zeigt sich, was Jahrzehnte hinter Putz und Verkleidungen verborgen war – das Gebäude in seiner nackten Substanz: Mauerwerk, Decken, Treppen, Dachkonstruktion.

In etwa 30 bis 40 Prozent aller Altbausanierungen bringt die Entkernung Überraschungen: Feuchtigkeitsschäden, durchfeuchtete Deckenbalken, korrodierte Stahlträger, unerwartete Wandkonstruktionen.

Jeder Befund hat Konsequenzen: Feuchte Balken müssen getrocknet und geprüft werden. Korrosion an Stahlträgern erfordert Nachrechnung durch den Statiker. Feuchtigkeit im Erdgeschossmauerwerk kann auf eine defekte Horizontalsperre hindeuten.

Dokumentation im Rohbauzustand:

  • Fotodokumentation aller freiliegenden Flächen
  • Vermessung der tatsächlichen Raummaße (können von Bestandsplänen abweichen)
  • Kennzeichnung sichtbarer Schäden (Risse, Feuchtigkeit, Korrosion)
  • Prüfung der Ebenheit von Decken und Böden
  • Leitungsführungen für Elektro, Wasser, Abwasser, Heizung festhalten

Die Leitungsführung ist besonders wichtig: Im Rohbauzustand lässt sich erkennen, ob die neue Installation dieselben Wege nehmen kann oder ob zusätzliche Durchbrüche nötig werden. Das beeinflusst die Kosten für Sanitär, Elektro und Heizung erheblich.

Sanierung oder Abriss? Die wirtschaftliche Grenze

Die Entkernung bringt manchmal eine Frage auf den Tisch: Lohnt sich die Sanierung noch – oder wäre Abriss mit Neubau wirtschaftlich sinnvoller? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber klare Indikatoren.

Sanierung bleibt wirtschaftlich, wenn:

  • Die Grundsubstanz (Mauerwerk, Gründung, Dachkonstruktion) intakt ist
  • Keine schwerwiegenden statischen Mängel vorliegen
  • Die Grundrissstruktur den heutigen Anforderungen entspricht oder mit vertretbarem Aufwand angepasst werden kann
  • Der Bebauungsplan einen Neubau in gleicher Kubatur nicht erlauben würde (ein Neubau wäre also kleiner als der Bestand)
  • Denkmalschutz oder Ensembleschutz einen Abriss ausschließt

Abriss wird erwägenswert, wenn:

  • Mehrere tragende Bauteile sanierungsbedürftig sind (Gründung, tragende Wände, Decken)
  • Massive Schadstoffbelastung vorliegt (Asbest in Konstruktionsbauteilen, großflächig PCB)
  • Die Gebäudegeometrie grundlegend nicht den energetischen Anforderungen entspricht
  • Die Sanierungskosten 70–80 Prozent der Neubaukosten erreichen

In der Praxis spielen auch emotionale Bindung, behördliche Auflagen und steuerliche Aspekte eine Rolle. Eine Bestandsaufnahme durch Architekt oder Bauingenieur nach der Entkernung liefert die belastbare Grundlage – auf Basis dessen, was sichtbar ist, nicht was vermutet wurde.

Versicherung und Haftung während des Abbruchs

Abbrucharbeiten gehören zu den schadensträchtigsten Phasen einer Sanierung. Drei Aspekte vor Baubeginn klären.

Bauherrenhaftpflicht: Als Bauherr haften Sie für Schäden an Dritten – verletzter Passant, verschmutzte Nachbarfassade. Keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen. Prämien typischerweise 100–500 Euro/Jahr.

Wohngebäudeversicherung: Muss über die Sanierung informiert werden. Abgedeckte Dachflächen, fehlende Fenster, freiliegende Installationen erhöhen das Risikoprofil. Fehlende Information = Leistungsverweigerung wegen Gefahrerhöhung im Schadensfall.

Haftung bei Eigenleistung: Wasserrohrbruch beim Stemmen, Riss im Nachbargebäude, Schimmel nach unzureichendem Wetterschutz – alles zu Lasten des Eigentümers. Bei erkennbar laienhafter Ausführung droht Leistungskürzung durch die Gebäudeversicherung.

Arbeiten an Materialien mit Schadstoffverdacht in Eigenregie sind bei Asbest und KMF verboten – kein Versicherungsschutz, Ordnungswidrigkeit.

Checkliste

Checkliste: Entkernung, Schadstoffe, Entsorgung

Diese 12 Punkte arbeiten Sie vor und während der Abbruchphase ab – von der Schadstoffprüfung bis zur Gebäudeakte.

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Aus der Praxis

Praxis-Tipps

Sofort stoppen bei schwarzem Kleber unter Parkett

Wird beim Entfernen von Altparkett oder Linoleum ein schwarzer, teerartiger Kleber sichtbar: Arbeiten sofort stoppen, PAK-Verdacht ist hoch. Eine briefmarkengroße Probe genügt für die Laboranalyse, Ergebnis in einer Woche. Nicht abschleifen – das erzeugt feinen Staub mit hoher PAK-Konzentration. Ignorieren rächt sich bei jedem späteren Eingriff.

Fensterkitt-Test vor dem Fenstertausch

Vor dem Austausch alter Fenster in Gebäuden vor Baujahr 1990 eine Kittprobe entnehmen und auf Asbest analysieren lassen (30 bis 60 Euro). Ist der Kitt asbestfrei, läuft der Fenstertausch regulär. Bei Asbest muss eine Fachfirma übernehmen – besser das vor Baubeginn wissen als während des Abbruchs.

Floor-Flex-Platten erkennen statt zerbrechen

Floor-Flex-Fliesen erkennt man am Format (25 × 25 cm), braun-beiger Marmorierung und spröder Konsistenz. Oft unter späteren Belagsschichten verborgen. Bei Fund: Arbeiten sofort stoppen. Nicht abschlagen, nicht schleifen, nicht brechen – Probe ins Labor, dann Fachfirma entscheidet über das Sanierungsverfahren.

Leitungsführung im Rohbau dokumentieren

Im Rohbauzustand ist sichtbar, wie die bisherigen Installationen geführt wurden – Schlitze, Durchbrüche, Schächte. Vor dem Neuaufbau detailliert fotografieren und vermessen. Elektriker, Sanitär- und Heizungsbauer arbeiten effizienter, wenn sie vorhandene Wege kennen – das spart Kosten und vermeidet unnötige neue Durchbrüche.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

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Warum ist ein Schadstoffgutachten vor dem Abbruch so wichtig?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 6) verpflichtet jeden Bauherrn zur Gefährdungsbeurteilung vor Abbrucharbeiten. Wird Asbest erst während des laufenden Abbruchs entdeckt, steht die Baustelle bis zum Gutachten still – das kann Wochen dauern und sprengt Budget und Zeitplan. Wer vorher prüft, hat planbare Kosten statt unkalkulierbarer Überraschungen.
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Welche Baujahre tragen das höchste Schadstoffrisiko?

Gebäude der 1960er- und 1970er-Jahre sind statistisch am stärksten belastet: Asbesteinsatz auf dem Höhepunkt, PAK-haltige Kleber großflächig verbaut, erste Generation Künstlicher Mineralfasern als Standarddämmung. Bei Häusern aus dieser Zeit grundsätzlich von Schadstoffbelastung ausgehen und das Gegenteil durch ein Gutachten nachweisen lassen – nicht umgekehrt.
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Darf ich Asbest selbst entsorgen?

Nein. Fest gebundener Asbest (Eternitplatten, Floor-Flex) darf nur von Fachbetrieben nach TRGS 519 entfernt werden. Schwach gebundener Asbest (Spritzasbest, Rohrisolierung) ausschließlich durch zertifizierte Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 – mit behördlicher Anzeige mindestens 7 Tage vor Beginn. Eigenentsorgung ist Ordnungswidrigkeit.
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Was kostet die Schadstoffsanierung im Verhältnis zur Gesamtsanierung?

Bei Gebäuden der 1960er- bis 1980er-Jahre mit typischer Schadstoffbelastung macht die Schadstoffsanierung (Gutachten, Sanierung, Entsorgung) erfahrungsgemäß 7 bis 15 Prozent der gesamten Sanierungskosten aus. Bei starker Belastung – vollständig asbesteingedecktes Dach plus PAK-Böden plus KMF-Dämmung – kann dieser Anteil auf 20 Prozent und darüber steigen. Konkrete Preise für Ihr Projekt finden Sie auf unserer Preisseite.
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Wann ist Abriss wirtschaftlicher als Sanierung?

Faustregel: Sanierungskosten bei 70–80 Prozent der Neubaukosten → Abriss erwägenswert. Für Neubau: mehrere tragende Bauteile sanierungsbedürftig, massive Schadstoffbelastung in Konstruktionsbauteilen, Geometrie passt nicht zu Energieanforderungen. Gegen Abriss: intakte Grundsubstanz, Denkmalschutz, kleinerer Neubau laut Bebauungsplan. Bestandsaufnahme nach Entkernung liefert die belastbare Grundlage.
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Wie lange muss ich Entsorgungsbelege aufbewahren?

Die Nachweisverordnung (NachwV) schreibt für gefährliche Abfälle drei Jahre vor. Empfehlung: mindestens fünf Jahre aufbewahren, analog zur zivilrechtlichen Verjährungsfrist. Belege zusammen mit Schadstoffgutachten und Laborberichten in einer Akte Schadstoffsanierung ablegen – bei einem späteren Verkauf steigert dieser Nachweis den Immobilienwert.
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Muss ich die Gebäudeversicherung während der Sanierung informieren?

Ja, zwingend. Abgedeckte Dachflächen, fehlende Fenster und freiliegende Installationen verändern das Risikoprofil erheblich. Wird die Versicherung nicht informiert, kann sie im Schadensfall wegen Gefahrerhöhung die Leistung verweigern. Zusätzlich empfehlenswert: eine Bauherrenhaftpflicht für Schäden an Dritten (ab ca. 100 Euro/Jahr).

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Normen & Quellen

  • TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Anhang 3 Sachkunde)
  • TRGS 521: Technische Regeln für Gefahrstoffe – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
  • GefStoffV § 6: Gefahrstoffverordnung – Gefährdungsbeurteilung vor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • DepV: Deponieverordnung – Ablagerung von Asbestabfällen auf Sondermülldeponien
  • LAGA PN 98: Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen
  • DIN 18007: Abbrucharbeiten – Begriffe, Verfahren und Anwendungsbereiche
  • KrWG § 50 und NachwV: Kreislaufwirtschaftsgesetz und Nachweisverordnung – Nachweispflicht für entsorgte Abfälle
  • TrinkwV § 6: Trinkwasserverordnung – Grenzwert 10 µg Blei pro Liter (seit 2013)
  • StrlSchG § 121: Strahlenschutzgesetz – Radon-Referenzwert 300 Bq/m³ in Aufenthaltsräumen
  • PCB-Verbotsverordnung (1989): Verbot der Herstellung und Verwendung von PCB in Deutschland

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