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Bestandsimmobilien sanieren: Portfolio-Strategie, Rendite, Steuer

Bestandsimmobilien sanieren: Portfolio-Strategie, Rendite, Steuer

  • Portfolio-Sanierung aus einer Hand
  • Festpreis pro Einheit
  • Ein Ansprechpartner für alle Objekte
  • Ruhrgebiet
Nächster freier Starttermin: Mai 2026
Festpreisangebot kostenlos & unverbindlich 0231 – 58 68 85 60 · WhatsApp · E-Mail

Mitglied & Partner

Typische Situationen bei mehreren Objekten im Bestand

Vier Konstellationen, in denen Portfolio-Denken über Einzelentscheidungen hinaus nötig wird

Wer mehrere Objekte im Bestand koordiniert, kämpft nicht mit einer Wohnung, sondern mit Prioritäten, Liquidität und Terminkaskaden. Die Frage lautet selten „sanieren oder nicht?“ – sondern „welches Objekt zuerst, in welcher Tiefe, mit welchem Partner?“.

Sanierungsstau über mehrere Objekte

Priorisierung nach Rendite-Hebel

Wenn acht Wohnungen gleichzeitig Bad, Elektrik oder Heizung brauchen, ist Einzelvergabe keine Option mehr. Wir bündeln nach Rendite-Hebel und Zustand – nicht alles gleichzeitig, sondern in einer belastbaren Reihenfolge, die Liquidität und Leerstandsrisiko abbildet.

Mietspiegel-Lücke im Bestand

Sanierung als Hebel zur Marktmiete

Altverträge mit 5,80 EUR/m² in Stadtteilen, in denen 11 EUR/m² marktüblich sind – das ist kein Theoriefall, sondern der Alltag in Ruhrgebiets-Portfolios. Nach vollständiger Modernisierung greift §556f BGB: Mietpreisbremse fällt, Neuvermietung zum Marktwert wird möglich.

Ungenutzte Flächenreserven

Umnutzung + Dachausbau statt Neukauf

Leerstehende Ladeneinheit im Erdgeschoss. Unausgebauter Speicher. Gewerbefläche ohne Nachfrage. Bevor ein neues Objekt gekauft wird, lohnt der Blick aufs eigene Portfolio – zusätzliche Wohneinheiten entstehen dort oft zu einem Bruchteil der Grundstücks- und Neubaukosten.

Keine Zeit für Baustellen-Koordination

Ein Ansprechpartner, strukturiertes Reporting

Wer mehrere Objekte führt, hat selten die Zeit, sich in Gewerkeausschreibungen und Bauzeitenpläne einzuarbeiten. Unsere Rolle ist Projektsteuerung im Ganzen: Ausschreibung, Terminplan, Bauleitung, Mängelmanagement – mit regelmäßigem Reporting statt unzähligen Rückfragen.

Bauleiter und Maler besprechen Sanierungsplan auf Tablet

Leistungsumfang – alle Gewerke

Was wir bei Bestandsimmobilien-Projekten aus einer Hand übernehmen – vom Einzelobjekt bis zum Portfolio mit 20+ Einheiten.

Badezimmer

Serielle Sanierung für alle Einheiten

Neue Fliesen (Wand & Boden) · Walk-in Dusche oder Badewanne · Vorwandinstallation · Waschtisch & Armaturen · WC & Spülkasten · Koordination Strangsanierung möglich

Ratgeber Bad →

Elektroinstallation

Einheiten-weise Sanierung mit Hausanschluss

Neue Unterverteilungen je Einheit · Feininstallation (Steckdosen, Schalter, Licht) · Hausanschluss & Zählertechnik prüfen · Leitungsverlegung bei Bedarf · E-Check nach DIN VDE je Einheit

Ratgeber Elektrik →

Heizung & Wärme

Zentrale Anlage, BHKW & Einzelraumregelung

Zentrale Heizungsanlage erneuern · BHKW-Integration möglich · Einzelraumregelung je Einheit · Hydraulischer Abgleich gebäudeweit · Verbrauchserfassung & Heizkostenabrechnung vorbereiten

Heizungssanierung Mietwohnung →

Wände & Decken

Serielle Maler- & Tapezierarbeiten

Alte Tapeten entfernen · Wände spachteln & grundieren · Raufasertapete tapezieren · Decken & Wände streichen · Treppenhausrenovierung möglich

Malerarbeiten Sanierung →

Bodenbeläge

Strapazierfähige Beläge für alle Einheiten

Vinyl- oder Laminatboden verlegen · Unterlagsbahn & Dämmung · PVC-Sockelleisten · Treppenhaus & Gemeinschaftsflächen auf Anfrage

Ratgeber Bodenbeläge →

Türen & Zargen

Serielle Türerneuerung für alle Einheiten

Neue Innentüren & Zargen je Einheit · Drückergarnitur & Einsteckschlösser · Wohnungseingangstüren erneuern · Flur- & Treppenhausbereiche auf Anfrage

Ratgeber Türen & Zargen →

Fenster

Serieller Fenstertausch für alle Einheiten

Neue Kunststofffenster je Einheit · 2- oder 3-fach-Verglasung · Rollläden prüfen oder erneuern · Fensterbänke innen & außen · Koordination mit Fassadenarbeiten möglich

Türen, Zargen & Fenster im Eigenheim →

Sanitärinstallation

Steigleitungen & Hausanschluss

Steigleitungen je Schacht erneuern · Wasser- & Abwasserleitungen je Einheit · Hausanschluss & Zähleranlage prüfen · Küchenanschlüsse vorbereiten · Koordination mit Strangsanierung

Ratgeber Sanitär & Bad →

Ausführungsdauer: ca. 3–6 Wochen

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Unsere Beispielprojekte

Komplettsanierungen im Ruhrgebiet

Kostenloses Angebot in 48 Stunden

Kurz beschreiben, schnell zurückgerufen werden

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Was planen Sie?

Preise & Kosten

Transparente Preise für Ihre Sanierung

Alle Preise, Kalkulationsbeispiele und unseren Kostenrechner finden Sie auf unserer Preisseite – transparent und verbindlich.

Festpreis-Garantie ohne versteckte Kosten Detaillierte Aufstellung aller Leistungen Persönliche Beratung inklusive

So läuft Ihre Sanierung ab

In 5 Schritten zum Festpreisangebot

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Portfolio-Analyse & Priorisierung

1–2 Wochen

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Due Diligence pro Objekt

3–5 Werktage pro Objekt

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Festpreisangebot, gebündelt

1–2 Wochen

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Koordinierte Ausführung

Nach Priorisierung, 6–16 Wochen pro Objekt

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Abnahme, Dokumentation, Übergabe

1–2 Wochen pro Objekt

Bauleiter und Maler besprechen Sanierungsplan auf Tablet

Ihre Vorteile mit neurealis

Warum Eigentümer auf uns vertrauen

Projektsteuerung statt Einzelvergabe

Wir übernehmen Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Abnahme – objektübergreifend. Sie sprechen mit einem Projektleiter, nicht mit fünfzehn Gewerken.

Festpreise pro Einheit

Jedes Objekt, jede Wohneinheit mit verbindlichem Festpreis. Kalkulationsgrundlage für Controlling, Bank und Steuerberater – ohne Nachtragsrisiko.

Strukturiertes Reporting

Monatlicher Status je Objekt: Bautenstand, Kostenstand, Termine, offene Punkte. Nachweistauglich für Eigner-Runden, Finanzierer und steuerliche Dokumentation.

300+ sanierte Einheiten im Ruhrgebiet

Ausschließlich Bochum und Dortmund plus 20-Minuten-Umkreis. Wir kennen die typischen Baujahre 1955–1975, die Bleileitungen, die asbesthaltigen Böden – bevor sie bei der Demontage auftauchen.

Termingerechte Fertigstellung 97% Termintreue 4,7 Google-Bewertung 300+ Projekte
Holger Neumann telefoniert auf der Baustelle
Holger Neumann

„Wer mehrere Objekte im Bestand hat, will keine fünfzehn Rechnungen pro Monat und keine täglichen Rückfragen von der Baustelle. Er will wissen, was wann fertig wird, was es kostet und ob es funktioniert. Genau das liefern wir.“

Holger Neumann – Geschäftsführer, neurealis Komplettsanierung

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Kundenstimmen

Stimmen aus unseren Projekten

5 von 5 Sternen

Wir haben die 90-m²-Wohnung in Hagen als Kapitalanlage gekauft – komplett sanierungsbedürftig. Sechs Wochen später: neue Elektrik, zwei neue Bäder, Vinylboden durchgehend, frisch gestrichen. Direkt danach für 200 Euro mehr vermietet als vorher möglich gewesen wäre.

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Frank D.

Eigentümer, ETW Hagen-Mitte

5 von 5 Sternen

Drei Einheiten in unserem Mehrfamilienhaus Zug um Zug saniert. Der Bauleiter hat den Zeitplan so abgestimmt, dass immer nur eine Wohnung leer stand. Mietausfall auf ein Minimum begrenzt. Genau das hatten wir besprochen – genau das wurde geliefert.

MG

Monika G.

Eigentümerin, 4 WE in Witten

5 von 5 Sternen

Modernisierung unserer 75-m²-Wohnung: neue Fenster, Böden, Bad, Anstrich. Der Bauleiter hat alles terminlich sauber geplant – Fenstereinbau und Bodenarbeiten ohne Konflikt nacheinander. Nach sechs Wochen bezugsfertig. Miete um 15 % erhöht.

WR

Werner R.

Vermieter, 3 WE in Holzwickede

Häufig gestellte Fragen

Ab wie vielen Objekten macht eine Portfolio-Sanierung Sinn?

Schon bei zwei bis drei Objekten zeigen sich Bündelungseffekte: gemeinsame Ausschreibung, identische Materialien, geteilte Bauleitung. Richtig hebeln lässt es sich ab fünf bis zehn Einheiten. Wer regelmäßig zukauft, profitiert zusätzlich durch Standardisierung – gleiche Grundrisse lassen sich mit gleichen Sanierungs-Bausteinen abarbeiten.

Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand – wo liegt steuerlich die Grenze?

Sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand liegt vor, wenn der bestehende Standard wiederhergestellt wird – altes Bad gegen neues, defekte Heizung gegen neue. Herstellungsaufwand entsteht bei Standarderhöhung in mindestens drei der vier Kernbereiche Sanitär, Heizung, Elektrik, Fenster oder bei Substanzerweiterung. Zusätzlich greift die 15%-Grenze: Übersteigen Sanierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung 15% der Anschaffungskosten, werden sie nachträglich als anschaffungsnahe Herstellungskosten aktiviert (§6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Im Zweifel: Steuerberater früh einbinden, nicht erst bei der Steuererklärung.

Wie funktioniert die Modernisierungsumlage nach §559 BGB bei einem ganzen Haus?

Nach §559 BGB können bis zu 8% der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Jahresmiete umgelegt werden. Kappungsgrenze: maximal 3 EUR/m² Wohnfläche in 6 Jahren (2 EUR/m² bei Mieten unter 7 EUR/m²). Voraussetzung ist eine korrekte Ankündigung nach §555c BGB mindestens drei Monate vor Baubeginn – mit Leistungsbeschreibung, voraussichtlicher Dauer und erwarteter Mieterhöhung. Fehlt die Ankündigung oder ist sie formal mangelhaft, entfällt die Umlage.

Was ist bei Ankauf einer Bestandsimmobilie an Due Diligence sinnvoll?

Die technische Begutachtung steht im Vordergrund: Zustand von Dach, Fassade, Haustechnik, Elektrik, Rohren und Schadstoffen – idealerweise mit Bauteilöffnung an kritischen Stellen. Parallel dazu läuft die wirtschaftliche Einordnung mit Mietspiegel-Lücke, Leerstand, Nebenkostenstruktur und Rücklagenstand, flankiert von der rechtlichen Prüfung (Altverträge, Denkmalschutz, Baurecht, Mängelanzeigen, laufende Verfahren). Besonders bei Objekten der Baujahre 1955–1975 lohnt die technische Prüfung – dort schlummern Bleirohre, Sicherungskästen ohne FI-Schalter, Asbest-Vinyl-Böden.

Können mehrere Objekte parallel saniert werden?

Ja, aber nicht unbegrenzt. Unsere Erfahrung: drei bis fünf Einheiten parallel sind gut steuerbar, jenseits dieser Grenze wird die Bauleitung kritisch. Wir arbeiten deshalb mit gestaffelten Starts – Objekt A beginnt, bei halber Fertigstellung startet Objekt B, und so weiter. Der Vorteil: Handwerker-Teams rotieren zwischen Baustellen, Leerstände lassen sich gegeneinander austaxieren, die Gesamtliquidität bleibt planbar.

Wie wirkt die §35c EStG-Förderung bei Bestandsimmobilien?

§35c EStG gilt für selbstgenutzte Immobilien, nicht für vermietete – für klassische Portfolio-Sanierung also nicht anwendbar. Relevant wird sie nur bei Objekten, in denen eine Einheit eigengenutzt wird; dort sind 20% der Kosten verteilt auf drei Jahre abziehbar, gedeckelt bei 40.000 EUR pro Objekt. Für vermietete Einheiten sind die KfW-Programme 261/358 (Wohngebäude-Kredit mit Tilgungszuschuss) und BAFA-BEG EM (Einzelmaßnahmen) der übliche Weg.

Was passiert mit bestehenden Mietverhältnissen während der Sanierung?

Je nach Sanierungstiefe kommen unterschiedliche Varianten in Frage. Am schnellsten geht es, wenn leer stehende Einheiten zuerst drankommen – keine Mieterfrage, maximale Geschwindigkeit. Gängiger Mittelweg ist die Etappenbauweise mit Mieter-Umzug innerhalb des Hauses; ein Mieter zieht temporär in eine fertig sanierte Einheit um. Die Vollmodernisierung mit Mieter vor Ort bleibt die Ausnahme – nur bei kleineren Eingriffen praktikabel, verlängert aber jede Baustelle um 30–50%. Welche Variante passt, entscheidet sich nach Objektstruktur und Vertragslage.

Wie wird die Zusammenarbeit dokumentiert?

Pro Objekt ein Ordner mit: Leistungsverzeichnis, Angebot, Ankündigungsschreiben §555c BGB, Bauzeitenplan, wöchentliche Fotodokumentation, Abnahmeprotokoll, Rechnungen mit Einzelpositionen, Gewerke-Dokumentation für Gewährleistung. Im Portfolio-Modus zusätzlich ein monatliches Gesamt-Reporting mit Bautenstand, Kostenstand und Terminen je Objekt – nachweistauglich für Bank, Eigner-Kreis und Finanzamt.

Bestandsimmobilien sanieren – was Portfolio-Sanierung von Einzel-Sanierung unterscheidet

Eine einzelne Mietwohnung sanieren ist eine handwerkliche Aufgabe mit klarer Fragestellung: Zustand prüfen, Paket wählen, Handwerker beauftragen, fertig. Sobald mehrere Objekte im Bestand sind, verschiebt sich die Frage. Nicht mehr „wie saniere ich diese Wohnung?“, sondern „welche Einheit zuerst, in welcher Tiefe, mit welchem Kapitaleinsatz, mit welcher Wirkung auf den Cashflow der Folgemonate?“ – das ist Portfolio-Denken. Die Antwort braucht drei Dinge, die bei Einzel-Sanierung selten zusammenkommen: Skalierung, Standardisierung und Koordination.

Den größten Hebel liefert die Skalierung: Wer zehn Bäder gleichzeitig ausschreibt, zahlt pro Bad weniger als wer zehnmal ein Bad einzeln vergibt. Materialpreise, Anfahrtszeiten, Wiederverwendung von Detailplanungen – das summiert sich auf 10–20% Kostenvorteil bei identischer Qualität. Eng verknüpft damit ist die Standardisierung: Gleiche Grundrisse bekommen gleiche Bad-Layouts, gleiche Elektrik-Schemata, gleiche Fußbodenaufbauten. Das beschleunigt Planung und Ausführung und vereinfacht spätere Instandhaltung – ein Techniker, der Haus A kennt, kennt auch Haus B. Über allem steht die Koordination aus gestaffelten Starts, parallelen Gewerke-Teams, zentraler Bauleitung und konsolidiertem Reporting. Wer ein Portfolio führt, hat selten die Zeit für tägliche Rückfragen – er braucht monatliche Statusberichte, die bankentauglich sind.

Typische Ausgangslagen im Ruhrgebiet

Die Mehrheit der Bestandsportfolios im Ruhrgebiet stammt aus den Baujahren 1955 bis 1975 – häufig in Zweit- oder Dritthand, mit entsprechender Sanierungshistorie. In der Praxis begegnen uns immer wieder die gleichen Grundkonstellationen: solide Bausubstanz, aber veraltete Haustechnik (Bleileitungen, Sicherungskästen ohne FI-Schalter, Nachtspeicheröfen) ist der häufigste Fall. Daneben steht der technisch akzeptable Bestand mit Grundrissen und Bädern aus den 1980ern – vermietbar, aber mit 20–30% Marktmietenabschlag. Und schließlich trifft man auf den klassischen Sanierungsstau quer durch alle Gewerke, oft begleitet von Leerstand in einzelnen Einheiten. Jede dieser Konstellationen braucht eine andere Sanierungstiefe – von der Renovierung zum Mieterwechsel bis zur Vollmodernisierung mit §559-Umlage und Mietpreisbremsen-Befreiung.

Portfolio-Strategie: priorisieren, bündeln, koordinieren

Bevor die erste Baustelle startet, steht die strategische Frage: Welche Einheit bringt den höchsten Hebel? Drei Kriterien dominieren die Priorisierung. Mietspiegel-Lücke: Die Differenz zwischen Bestandsmiete und ortsüblicher Neuvermietungsmiete – je größer, desto höher der Rendite-Hebel. Eine Einheit mit 5,80 EUR/m² Altvertrag in einer Lage mit 11 EUR/m² Marktmiete hat bei Neuvermietung nach Sanierung rund 90% mehr Einnahmen. Leerstandsrisiko: Einheiten, die absehbar frei werden, haben den kürzesten Amortisationspfad – keine Verlorene-Miete-Rechnung während der Bauzeit. Technischer Zwang: Bleirohre, Elektrik ohne FI-Schalter, defekte Heizungsanlagen – hier besteht ohnehin Instandhaltungspflicht, die Sanierung ist nicht optional.

Bündelung: Wo die Skaleneffekte wirklich liegen

Nicht jede Gewerke-Bündelung spart Geld. Spürbar sind die Effekte bei:

  • Bad- und Sanitärsanierung: Fliesen, Sanitärobjekte, Armaturen werden als Großabnahme eingekauft. Typisch 15–20% Materialkostenvorteil ab fünf parallelen Bädern.
  • Elektroinstallation: Einmalige Planung, standardisierte Schalterprogramme, gebündelte Anfahrten. Typisch 10–15% gegenüber Einzelvergabe.
  • Böden: Gleiches Vinyl- oder Klickparkett in mehreren Einheiten – weniger Verschnitt, weniger Materialwechsel-Zeit.
  • Strangsanierung im MFH: Nur sinnvoll im Komplettzug – alle Bäder eines Hauses gleichzeitig, sonst doppelte Eingriffe in Abwasser und Heizungsstränge.

Weniger Effekt zeigen Bündelungen bei Malerarbeiten (lokaler Arbeitsanteil dominiert), Türen/Zargen (Einzelanpassung nötig) und Sonderanfertigungen.

Koordination mehrerer Baustellen parallel

Parallelbetrieb funktioniert nicht durch Addition von Einzelbaustellen. Entscheidend ist die Taktung: Objekt A startet, nach zwei bis drei Wochen läuft Objekt B an – die gleichen Elektriker wandern von A nach B, während A in die Trockenbauphase geht. So bleiben Gewerke-Teams durchgehend beschäftigt, Anfahrten reduzieren sich, Leerlaufzeiten verschwinden. Typisch sind drei bis fünf Objekte parallel – jenseits davon wird die Bauleitung kritisch, Qualität leidet. Wir empfehlen Portfolios über fünf Objekte in zwei bis drei Tranchen à drei bis vier Monate zu fahren, nicht als einen großen Block.

Due Diligence beim Objekt-Ankauf: was vor dem Notar geprüft werden muss

Jede Bestandsimmobilie, die älter als 30 Jahre ist, birgt Überraschungen. Aus über 300 Sanierungen im Ruhrgebiet hat sich ein mehrstufiger Prüfungsrahmen bewährt, dessen Schwergewicht auf der technischen Analyse liegt. Im Zentrum stehen technische Bauzeitalter-Risiken nach Jahrzehnten – Bleirohre (Vorkriegs- bis frühe 1970er), asbesthaltiger Bodenkleber unter Vinylbelägen (1960–1990), Nachtspeicheröfen mit Asbestkassetten (1970er), Sicherungskästen ohne FI-Schutz (bis Anfang 1990er). Dazu kommt die Substanzprüfung von Dachzustand, Fassadenrissen, Keller-Feuchtigkeit und Statik bei geplanten Grundrissänderungen. Abgerundet wird das Bild durch die wirtschaftliche Einordnung: Mietspiegel-Lücke, Altverträge mit Mietpreisbremsen-Status, Nebenkostenstruktur, Rücklagenstand der WEG (bei Teilungserklärung).

Baujahr-Risiken auf einen Blick

  • Vor 1960: Bleirohre in Trinkwasserleitungen, oft Holzbalkendecken mit Schüttungen, teilweise asbesthaltige Dämmstoffe.
  • 1960–1975: Asbesthaltige Vinyl-Asbest-Platten (VAT) und Asbest-Fliesenkleber. Einfachverglasung, schlechte Dämmung. Elektrik meist sanierungsbedürftig.
  • 1975–1990: Nachtspeicheröfen mit Asbest-Kassetten, erste Kunststofffenster (oft ersetzungsbedürftig), Sicherungskästen noch häufig ohne FI-Schalter.
  • 1990–2002: Bau-Standard deutlich höher, aber oft einfache Wärmedämmung, alte Heizkessel, Einfachverglasung im Sondereigentum.
  • Ab 2002: EnEV-Zeit, meist solider Dämmstandard. Sanierungsbedarf liegt eher bei Haustechnik und Oberflächen.

Zinshaus-Spezifika: Altbau, Gründerzeit, Denkmalschutz

Klassische Zinshäuser der Baujahre 1880 bis 1935 unterliegen eigenen Regeln. Tragende Wände sind oft 40–50 cm stark, Deckenkonstruktionen typischerweise Holzbalkendecken mit Lehm- oder Sandschüttung. Statische Eingriffe sind aufwendig – jede Grundrissänderung braucht statischen Nachweis. Elektrik liegt häufig in Stegleitungen oder ist in den 1950ern nachverlegt worden – die Komplettneuinstallation ist fast immer nötig. Fenster sind entweder Kastenfenster (schallschutztechnisch hervorragend, energetisch schwach) oder bereits Ersatzfenster der 1980er (optisch meist unpassend, energetisch veraltet).

Denkmalschutz: Bei eingetragenen Baudenkmälern oder in Denkmalbereichen gelten Auflagen – Fensterteilung, Stuck, Fassadenanstrich, teils Innenelemente. Im Gegenzug greifen die AfA-Regeln nach §7h/§7i EStG: erhöhte Abschreibung über 12 Jahre für Baudenkmäler, was bei entsprechendem Steuersatz den Nachsteuer-Cashflow spürbar verbessert. Voraussetzung ist die denkmalrechtliche Bescheinigung durch die zuständige Behörde – früh einholen, nicht erst bei der Steuererklärung.

Wirtschaftlichkeit: Rendite durch Sanierung

Die entscheidende Kennzahl ist nicht die Sanierungssumme, sondern der Zusammenhang aus Investition, Mietspiegel-Lücke und Zeit bis zur Erstvermietung. Drei Faktoren bestimmen, ob ein Sanierungsprojekt ökonomisch trägt.

Mietspiegel-Lücke: Bestandsmiete minus erzielbare Neuvermietungsmiete nach Sanierung. Im Ruhrgebiet liegen Altverträge häufig bei 5,50–7,50 EUR/m², Neuvermietung nach Vollsanierung in guten Lagen bei 10,50–12,50 EUR/m². Die Differenz fließt voll in die Rendite-Rechnung ein, sobald die Mietpreisbremse nach §556f BGB nicht mehr greift.

Amortisationszeitraum: Vereinfacht aus Investition geteilt durch Jahres-Mietmehrung. Eine Wohnung mit 65 m², 260 EUR Mietplus monatlich und mittlerer Sanierung liegt bei rund 15 Jahren einfacher Amortisation. Bei Anwendung der §559-BGB-Umlage und der Steuerersparnis aus Erhaltungsaufwand verkürzt sich der effektive Amortisationspfad deutlich – Größenordnung 8–12 Jahre, je nach Steuersatz und Mietlage.

Wertsteigerung der Immobilie: Der Verkehrswert einer vermieteten Wohnung wird in der Regel aus dem Ertragswert abgeleitet – Jahresnettomiete mal Faktor 14 bis 18, abhängig von Lage und Zustand. Eine Mietsteigerung von 260 EUR pro Monat erhöht den Ertragswert rein rechnerisch um 45.000 bis 55.000 EUR. Das ist unabhängig vom laufenden Cashflow und wirkt wie eine stille Reserve im Portfolio.

Steuerliche Gestaltung: Erhaltung vs. Herstellung, §35c, AfA

Die steuerliche Behandlung entscheidet in vielen Fällen über die Nettokosten einer Sanierung. Die zentrale Abgrenzung verläuft zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und über die Nutzungsdauer zu aktivierendem Herstellungsaufwand.

Erhaltungsaufwand: sofortiger Werbungskostenabzug

Sofort abziehbar ist alles, was den vorherigen Standard wiederherstellt: altes Bad gegen neues Bad, defekte Heizung gegen neue Heizung, abgenutzte Böden gegen neue Böden gleicher Qualität. Auch die Ersetzung veralteter Technik – Bleirohre durch Mehrschichtverbundrohre, Sicherungskasten mit FI-Schalter – fällt in die Regel als Erhaltungsaufwand darunter, solange kein Standardsprung erfolgt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% fließen 42 Cent jedes investierten Euros innerhalb eines Jahres als Steuerersparnis zurück.

Herstellungsaufwand und die 15%-Grenze

Herstellungsaufwand entsteht in zwei typischen Konstellationen. Erstens: Substanzerweiterung – Dachausbau, Anbau, Umnutzung mit neuer Wohneinheit. Zweitens: Standarderhöhung in mindestens drei der vier Kernbereiche Sanitär, Heizung, Elektrik, Fenster. Drittens – und oft übersehen – die 15%-Grenze nach §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen Sanierungsaufwendungen innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung 15% der Gebäude-Anschaffungskosten (ohne Grund und Boden), werden sie rückwirkend als anschaffungsnahe Herstellungskosten aktiviert und nur über 50 Jahre als AfA abgeschrieben. Bei frisch gekauften Objekten mit großem Sanierungsbedarf ist die Grenze schnell erreicht – hier hilft Staffelung über den Drei-Jahres-Horizont hinaus.

AfA und §35c EStG

Die lineare AfA für vermietete Bestandsimmobilien liegt bei 2% bzw. 2,5% für Baujahre vor 1925 (§7 Abs. 4 EStG). Für Baudenkmäler greift zusätzlich die erhöhte AfA nach §7h/§7i EStG: 9% in den ersten 8 Jahren, 7% in den Folgejahren 9–12 – bezogen auf die denkmalbedingten Aufwendungen nach behördlicher Bescheinigung. §35c EStG (20% Steuerermäßigung für energetische Sanierung, gedeckelt bei 40.000 EUR pro Objekt) gilt ausschließlich für selbstgenutzte Immobilien und ist im klassischen Vermietungsportfolio damit nicht anwendbar – relevant höchstens bei Mischobjekten mit eigengenutzter Einheit.

§559 BGB Modernisierungsumlage im Portfolio-Einsatz

§559 BGB erlaubt, bis zu 8% der umlagefähigen Modernisierungskosten pro Jahr dauerhaft auf die Jahresmiete umzulegen. Umlagefähig sind Maßnahmen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen, Wasser oder Energie sparen oder neuen Wohnraum schaffen – reine Instandhaltung ist ausgenommen. Wichtig: Instandhaltungsanteile müssen herausgerechnet werden. Wer ein Bad aus den 1970ern gegen ein modernes austauscht, hat einen Instandhaltungsanteil (altes Bad war ohnehin sanierungsbedürftig) und einen Modernisierungsanteil (höherer Standard). Nur der Modernisierungsanteil ist umlagefähig.

Kappungsgrenze: maximal 3 EUR/m² Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren (2 EUR/m² bei Mieten unter 7 EUR/m² vor der Umlage). Bei 65 m² Wohnfläche und regulärer Kappung sind das maximal 195 EUR mehr Miete pro Monat – unabhängig von der Höhe der Investition. Das setzt der §559-Rechnung eine Obergrenze und macht das Instrument vor allem bei mittleren Sanierungstiefen attraktiv.

Ankündigungspflicht nach §555c BGB: mindestens drei Monate vor Baubeginn, schriftlich, mit Art und Umfang der Maßnahme, voraussichtlichem Beginn und Dauer sowie erwarteter Mieterhöhung. Fehlt die Ankündigung oder ist sie formal mangelhaft, entfällt das Umlagerecht – der häufigste Kunstfehler bei Portfolio-Sanierungen. Wir liefern die Ankündigungsvorlage mit der Ausschreibung aus, damit Rechtsabteilung oder Hausverwaltung sie zeitgerecht versenden können.

Neue Einheiten schaffen: Umnutzung und Dachausbau

Wer ein Immobilienportfolio führt, kennt das Problem: Einheiten in bestehenden Objekten sind oft unter Marktmiete, neue Objekte sind kapitalintensiv. Zwei Strategien schaffen zusätzliche Mieteinheiten ohne Neubau-Invest – und verändern die Portfolio-Rechnung grundlegend.

Umnutzung Gewerbe → Wohnen

Leerstehende Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss – Ladenlokale, alte Büros, aufgegebene Werkstätten – lassen sich in der Regel in 1–2 Wohnungen umwandeln. Rechtsgrundlage ist die Nutzungsänderung nach §29 BauGB und der Landesbauordnung NRW; ein Bauantrag ist erforderlich, die Prüfung dauert typischerweise 3–6 Monate. Technisch gilt: Brandschutz nach DIN 4102, Schallschutz nach DIN 4109 (Nachbarschutz), Wärmeschutz nach GEG, Stellplatznachweis nach §48 LBO NRW. Wirtschaftlich: Gewerbeleerstand bringt im Ruhrgebiet typischerweise 4–7 EUR/m² Kaltmiete (oder gar nichts), Wohnnutzung 8–12 EUR/m². Ein 80-m²-Ladenlokal zu zwei Einheiten umgebaut verdoppelt bis verdreifacht den Mietertrag. Amortisation typischerweise 12–18 Jahre, je nach Ausbaustandard und Lage.

Dachgeschossausbau

Unausgebaute Speicher sind in vielen Objekten der 1950er- bis 1970er-Baujahre vorhanden – oft mit 60–120 m² Grundfläche, meist ungenutzt. Der Ausbau zu 1–3 zusätzlichen Wohneinheiten pro Objekt ist technisch anspruchsvoll, aber wirtschaftlich häufig attraktiv. Kernthemen: Statik (Tragfähigkeit der Holzbalkendecke, ggf. Verstärkung), Dachkonstruktion (Kniestock-Erhöhung, Gauben, Dachfenster), Dämmung nach GEG (U-Wert Dach ≤ 0,20 W/m²K, Pflicht bei Umwidmung unbeheizter Räume zu beheizten nach §47 GEG), Baugenehmigung nach §63 LBO NRW mit Abstandsflächenprüfung und Nachbarrecht. Investitionsgröße meist 1.800–2.500 EUR/m² brutto, deutlich unter kombinierten Grundstücks- und Neubaukosten. Portfolio-Effekt: 2–3 zusätzliche Einheiten schieben die Bilanz-Relation zwischen Grundstücksanteil und Gebäude-AfA-Masse in Richtung steuerlich günstigerer Abschreibungsbasis.

→ Vertiefend: Umnutzung Gewerbe zu Wohnen (Ratgeber in Vorbereitung) → Vertiefend: Dachgeschossausbau – Statik, Baurecht, Rentabilität

Koordination mehrerer Objekte parallel: Timing, Ressourcen, Bauleitung

Die größte Schwäche in Bestandsportfolios ist nicht fehlendes Kapital, sondern fehlende Projektsteuerung. Wer mehrere Sanierungen parallel koordiniert, braucht drei Dinge, die der Handwerksbetrieb von nebenan in der Regel nicht liefert: einheitliche Ausschreibung über alle Objekte, zentrale Bauleitung mit einem Ansprechpartner, konsolidiertes Reporting für Eigner und Bank.

Terminplanung: gestaffelt statt parallel-maximal

Der häufigste Fehler bei Portfolio-Sanierungen ist, zu viele Baustellen gleichzeitig zu eröffnen. Qualität leidet, Bauleitung wird überlastet, Handwerker-Teams verzetteln sich. Wir arbeiten mit gestaffelten Starts: Objekt A läuft an, Objekt B startet bei 50% Fortschritt von A, Objekt C bei 50% Fortschritt von B. So rotieren Gewerke-Teams durchgehend zwischen Baustellen – ein Elektriker-Team, das A verlässt, beginnt direkt in B. Leerlaufzeiten verschwinden, gleichzeitig bleibt die Bauleitung bei drei bis fünf parallelen Baustellen handhabbar.

Liquiditätsplanung über das Portfolio

Gestaffelte Sanierung hat einen zweiten Vorteil: Die Liquiditätsbelastung verteilt sich. Nicht alle Objekte sind gleichzeitig in der teuren Rohbau-Phase, nicht alle Einheiten stehen gleichzeitig leer. Für Portfolios mit 8–15 Einheiten zeigt die Erfahrung: ein Sanierungsprogramm über 12–18 Monate mit drei Tranchen verursacht rund 30% weniger Liquiditätsspitze als ein Einmal-Block mit sechs Monaten Bauzeit. Bei fremdfinanzierten Portfolios wirkt sich das unmittelbar auf die Zinslast und die Cashflow-Belastung aus.

Reporting: was Eigner und Bank wirklich brauchen

Standardisiertes monatliches Reporting pro Objekt enthält: Bautenstand in Prozent, aktueller Kostenstand gegen Festpreisangebot, Terminplan mit Abweichungen, offene Punkte mit Verantwortlichen, Fotodokumentation des Fortschritts, §559-BGB-Relevanz (umlagefähiger Anteil der Modernisierung). Auf Portfolio-Ebene kommen hinzu: konsolidierte Kostenübersicht, Cashflow-Prognose für die Folgemonate, Mieter-Bewegungsplan. Das Format muss bankentauglich sein – unter anderem für KfW-Tilgungszuschuss-Nachweise und jährliche Bestandsdokumentation.

Regionale Einordnung: Bochum und Dortmund

Unser Einzugsgebiet umfasst Bochum, Dortmund und die Städte im 20-Minuten-Umkreis – Witten, Herdecke, Hagen, Schwerte, Holzwickede, Unna, Kamen, Lünen, Castrop-Rauxel, Herne. Der Mietmarkt im Ruhrgebiet ist heterogen: Dortmund-Kreuzviertel oder Bochum-Ehrenfeld erreichen Neuvermietungsmieten von 12 EUR/m² und mehr, in den Randlagen bewegen sich Bestandsportfolios zwischen 7 und 9 EUR/m². Die Mietspiegel sind qualifiziert (2025), was Mieterhöhungen nach §558 BGB erleichtert. Mietpreisbremse gilt in Dortmund und Bochum seit Jahren – die Befreiung nach §556f BGB (Erstvermietung nach umfassender Modernisierung) ist deshalb das wichtigste Rendite-Instrument bei Bestandssanierungen in diesen Städten.

Unser Servicegebiet in NRW

Wir sanieren in 12 Städten – schnell und zuverlässig vor Ort

Bestandsimmobilien sanieren – Direktkontakt statt Formularketten

Portfolio-Sichtung, Priorisierung, Festpreisangebot. Ein Ansprechpartner für alle Objekte im Ruhrgebiet. Rufen Sie an oder schreiben Sie direkt.

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