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Heizungssanierung in der Mietwohnung – Was das GEG von Vermietern verlangt
Gewerk Vermieter 13 min

Heizungssanierung in der Mietwohnung – Was das GEG von Vermietern verlangt

Kein Mieter fotografiert den Heizkörper bei der Besichtigung. Kein Interessent prüft, ob ein Einrohr- oder Zweirohr-System hinter der Wand liegt. Aber jeder Mieter spürt, ob die Wohnung gleichmäßig warm wird. Und jeder Mieter liest die Heizkostenabrechnung.

Eine Wohnung mit 8,50 € Kaltmiete und 3,20 € Heizkosten steht in direkter Konkurrenz zur Wohnung mit 9,00 € Kaltmiete und 1,80 € Heizkosten. Die Gesamtbelastung ist fast identisch – aber die zweite Wohnung hat den effizienteren Vermieter. In Zeiten steigender Energiepreise wird die Warmmiete zum Entscheidungskriterium.

Dazu kommt das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre müssen raus. Neue Heizungen müssen ab 2026 bzw. 2028 mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Die GEG-Pflichten für Vermieter sind dabei klar definiert: Wer bei der nächsten Sanierung die Heizung ignoriert, riskiert nicht nur hohe Betriebskosten, sondern auch regulatorische Konsequenzen.

Dieser Ratgeber zeigt, was innerhalb der Wohnung bei einer Heizungssanierung auf Sie zukommt: vom Nachtspeicher-Rückbau über den Heizkörpertausch bis zum hydraulischen Abgleich. Konkret, aus der Praxis, ohne Werbeversprechen.

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Vor 1960

Einzelöfen (Kohle, Koks), Kachelöfen. Kein Zentralsystem vorhanden. Schornstein als einzige Infrastruktur. Nachrüstung einer Zentralheizung erfordert komplette Rohrverlegung durch das Gebäude.

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1960er

Nachtspeicheröfen und erste Gasetagenthermen. Nachtspeicher vor 1980 enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbest in den Speicherkernen. Erste Gasetagenthermen mit offener Brennkammer und ohne Abgasüberwachung.

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1970er

Hochphase der Einrohrsysteme, besonders im sozialen Wohnungsbau. Stahlheizkörper mit Rippenprofil. Ungleichmäßige Wärmeverteilung konstruktionsbedingt. Thermostatventile der ersten Generation – nach 50 Jahren meist festsitzend.

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1980er–1990er

Zweirohr-Systeme als Standard, Kompaktheizkörper (Typ 11/22). Ab Mitte der 1990er erste Brennwerttechnik. Substanz grundsätzlich brauchbar, aber Thermostatventile nach 30+ Jahren verschlissen.

GEG und Austauschpflichten – Was Vermieter wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat seit 2020 die EnEV und das EEWärmeG abgelöst. Für Vermieter enthält es zwei zentrale Pflichten:

Austauschpflicht für alte Kessel (§ 72 GEG): Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Das betrifft alle Heizkessel, die vor 1994 eingebaut wurden – es sei denn, sie arbeiten bereits im Niedertemperatur- oder Brennwertbetrieb. Bei Eigentümerwechsel gilt eine Frist von zwei Jahren.

65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht (§ 71 GEG): Neue Heizungen müssen ab 2024 (Neubau in Neubaugebieten) bzw. ab 2026/2028 (Bestandsgebäude, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung) zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für das Mehrfamilienhaus bedeutet das: Der nächste Kesseltausch erfordert Wärmepumpe, Fernwärme, Biogas oder ein hybrides System.

Was heißt das konkret? Wer jetzt eine Sanierung plant, sollte die Heizung nicht isoliert betrachten. Neue Flachheizkörper arbeiten effizient ab 45 °C Vorlauftemperatur – ideal für eine spätere Wärmepumpe. Ein Einrohrsystem auf Zweirohr umzustellen schafft die Voraussetzung für individuelle Raumregelung und niedrigere Vorlauftemperaturen. Der hydraulische Abgleich spart 10–20 % Energie – und ist Voraussetzung für BEG-Förderung.

Die regulatorischen Details ändern sich laufend. Übergangsfristen, Ausnahmen, Förderprogramme – vor einem Kesseltausch sollte ein Energieberater die aktuelle Rechtslage prüfen. Die Beratung wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst.

Einen Überblick über die Sanierungspakete und Orientierungspreise finden Sie auf unserer Preisseite.

Einrohr auf Zweirohr umstellen

Das Einrohrsystem war eine Sparmaßnahme der 1960er und 1970er. Eine einzige Rohrleitung führt im Ring durch alle Heizkörper. Das Heizwasser gibt an jedem Heizkörper Wärme ab und kommt immer kühler an: Der erste Heizkörper erreicht 70 °C, der letzte im Ring vielleicht noch 40 °C. Wenn das Schlafzimmer am Ende liegt, wird es nicht warm.

Dreht ein Mieter einen Heizkörper zu, verändert sich der Durchfluss im gesamten Ring. Die Regelung einzelner Räume ist praktisch unmöglich. Energetisch eine Katastrophe – Mieter, die frieren, drehen auf Maximum.

Erkennung: Jeder Heizkörper hat nur ein sichtbares Rohr (statt zwei getrennter Vor- und Rücklaufleitungen). Im Zweifelsfall: Einen Heizkörper komplett zudrehen. Werden die nachfolgenden wärmer? Einrohrsystem.

Die Umstellung bringt messbare Ergebnisse. Jeder Heizkörper wird parallel über Vorlauf und Rücklauf versorgt. Individuelle Raumregelung funktioniert. Die Energieverluste sinken erfahrungsgemäß um 15–25 %. Die Rohrleitungen werden bei einer Komplettsanierung im neuen Estrich verlegt, bei einer Teilsanierung als Aufputzverrohrung entlang der Wand.

Entscheidend: Ohne Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 geht nichts. Ein Heizungsbauer, der die Umstellung ohne Heizlastberechnung anbietet, sollte kritisch hinterfragt werden. Falsch dimensionierte Heizkörper führen zu Über- oder Unterheizung.

Die Umstellung lohnt sich besonders, wenn ohnehin eine Komplettsanierung ansteht. Die Rohrleitungen verschwinden im neuen Bodenaufbau, die Zusatzkosten für die Leitungsführung fallen kaum ins Gewicht.

Heizkörper tauschen und Thermostatventile erneuern

Alte Rippenheizkörper aus den 1950ern und 1960ern brauchen 20–30 Minuten zum Aufheizen. Moderne Flachheizkörper (Typ 22) schaffen das in 5–10 Minuten, reagieren schneller auf Thermostatregelung und arbeiten effizient ab 45 °C Vorlauftemperatur – wichtig für die Wärmepumpen-Kompatibilität.

Beim Tausch auf die Anschlussmaße achten: Der Nabenabstand variiert je nach Hersteller und Baujahr. Ältere Installationen nutzen Stahlrohr DN 20 (3/4 Zoll), moderne Ventile sind auf DN 15 (1/2 Zoll) ausgelegt. Übergangsadapter lösen das Problem, erhöhen aber den Druckverlust. Bei einer Sanierung empfiehlt sich die gleichzeitige Erneuerung der Anschlussverrohrung.

Thermostatventile – das unterschätzte Bauteil:

Stufe 3 entspricht 20 °C, Stufe 4 etwa 24 °C. Nach 35–40 Jahren setzt sich der Ventilstift fest. Kalk und Korrosion blockieren die Mechanik. Das Ventil bleibt dauerhaft offen (der Raum wird tropisch) oder dauerhaft geschlossen (der Raum bleibt kalt). Ein neuer Thermostatkopf allein reicht dann nicht – das gesamte Ventilunterteil muss raus, weil der Ventilsitz korrodiert ist.

Das GEG schreibt funktionsfähige Thermostatventile an jedem Heizkörper vor. Bei jeder Sanierung, die den Heizungskreislauf betrifft, ist die Erneuerung Pflicht. Allein durch funktionierende Thermostatventile sinken die Heizkosten erfahrungsgemäß um 8–15 %.

Programmierbare oder smarte Thermostate? Für die Mietwohnung gilt: Standard-Thermostatköpfe von Danfoss, Heimeier oder Oventrop funktionieren intuitiv und sind wartungsfrei. Die smarte Variante erfordert Batterien, Funkverbindung und technisches Grundverständnis – das kann in der Mietwohnung nicht vorausgesetzt werden.

Hydraulischer Abgleich und Heizungsnischen

Hydraulischer Abgleich – in 80 % der Anlagen fehlt er

Ohne hydraulischen Abgleich strömt das Heizwasser den Weg des geringsten Widerstands. Heizkörper nahe der Pumpe werden überversorgt, entfernte unterversorgt. Ergebnis: ungleiche Raumtemperaturen, Strömungsgeräusche, 10–20 % Energiemehrverbrauch.

Bei einer Sanierung empfiehlt sich Verfahren B (berechnet): Die Heizlast wird pro Raum nach DIN EN 12831 berechnet, die optimalen Durchflussmengen an voreinstellbaren Thermostatventilen exakt eingestellt. Die Amortisation erfolgt über die Energieeinsparung innerhalb weniger Heizperioden.

Wichtiger Praxistipp: Den hydraulischen Abgleich als eigene Position im Leistungsverzeichnis aufnehmen – nicht als \"inklusiv\" im Heizkörpertausch verstecken. So wird sichergestellt, dass er tatsächlich durchgeführt und dokumentiert wird.

Heizungsnischen – die unterschätzte Wärmebrücke

In Altbauten der 1950er bis 1970er wurden Heizkörper in Wandnischen montiert. Die Wand wurde auf 12–15 cm zurückgesetzt – statt regulär 24–36 cm. Der U-Wert dieser dünnen Restwand ist drei- bis fünfmal schlechter als der der normalen Wand. Durch die Nische entweicht pro Quadratmeter mehr Wärme als durch ein altes Einfachglas-Fenster. Direkt hinter dem Heizkörper, der Wärme erzeugen soll.

Die Lösung: Nische mit Dämmplatte (60–80 mm Mineralwolle oder PU-Hartschaum) und Trockenbau-Vorsatzschale schließen. Der U-Wert verbessert sich um den Faktor drei bis vier. Der Heizkörper wird vor die neue Wandoberfläche montiert. Bei einer Komplettsanierung lässt sich die Nische alternativ mit Porenbetonsteinen zumauern.

Modernisierungsumlage nach § 559 BGB

Die Heizungssanierung ist nicht nur ein Kostenfaktor – sie kann als Modernisierung anteilig auf die Miete umgelegt werden. Die Abgrenzung ist entscheidend:

Instandsetzung (= Ersatz verschlissener Teile, z. B. defekter Heizkörper 1:1 tauschen) ist nicht umlagefähig. Das gehört zur Vermieterpflicht.

Modernisierung (= tatsächliche Verbesserung des energetischen Standards, z. B. Einrohr-auf-Zweirohr-Umstellung, hydraulischer Abgleich, Heizungsnischen schließen) kann nach § 559 BGB anteilig umgelegt werden.

Die Kappungsgrenze liegt bei maximal 2 € pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Bei einer 65-m²-Wohnung sind das maximal 130 € Mieterhöhung pro Monat – verteilt auf die Modernisierungskosten.

Voraussetzung: Die Modernisierung muss dem Mieter nachweislich eine Verbesserung bringen. Eine dokumentierte Energieeinsparung (vor/nach-Vergleich der Heizkosten) stärkt die Position. Die Ankündigung der Modernisierung muss dem Mieter drei Monate vor Beginn schriftlich zugehen – mit Art, Umfang, Beginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeiten sowie der zu erwartenden Mieterhöhung.

Ohne saubere Dokumentation ist die Umlage angreifbar. Wer den hydraulischen Abgleich und den Heizkörpertausch im Leistungsverzeichnis als getrennte Positionen aufführen lässt, hat bei der Abgrenzung zwischen Instandsetzung und Modernisierung eine belastbare Grundlage.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Heizungssanierung

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Muss ich als Vermieter die alte Heizung austauschen?

Das GEG schreibt den Austausch von Konstanttemperaturkesseln vor, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG). Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen. Bei einem Eigentümerwechsel gilt eine Zweijahresfrist. Prüfen Sie das Typenschild Ihres Kessels – steht dort ein Baujahr vor 1994, besteht wahrscheinlich Handlungsbedarf.
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Was bedeutet die 65-Prozent-Regelung des GEG für Vermieter?

Ab 2026 bzw. 2028 (abhängig von der kommunalen Wärmeplanung) müssen neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Bei einem Kesseltausch heißt das: Wärmepumpe, Fernwärme, Biogas oder ein hybrides System. Die Übergangsfristen und Ausnahmen ändern sich regelmäßig – ein Energieberater kennt die aktuelle Rechtslage.
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Woran erkenne ich, ob meine Wohnung ein Einrohrsystem hat?

Am einfachsten: Schauen Sie, ob jeder Heizkörper ein oder zwei sichtbare Rohre hat. Beim Einrohrsystem ist es eins. Im Zweifelsfall: Drehen Sie einen Heizkörper komplett zu. Werden die nachfolgenden Heizkörper wärmer? Dann liegt ein Einrohrsystem vor. Die Umstellung auf Zweirohr spart erfahrungsgemäß 15–25 % Heizenergie.
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Mein Nachtspeicherofen ist von 1972 – enthält er Asbest?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Nachtspeichergeräte vor 1980 enthalten typischerweise Asbest in den Speicherkernen. Öffnen Sie das Gerät niemals selbst – schon das Lösen der Verkleidung kann Fasern freisetzen. Eine Materialprobe durch eine Fachfirma mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 kostet wenig und bringt Klarheit.
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Was bringt ein hydraulischer Abgleich?

In Zahlen: 10–20 % weniger Energieverbrauch. In der Praxis: gleichmäßige Raumtemperaturen, keine Strömungsgeräusche mehr, niedrigere Heizkostenabrechnung. Geschätzte 80 % aller Heizungsanlagen in Deutschland sind nicht hydraulisch abgeglichen. Der Abgleich ist Voraussetzung für BEG-Förderung und bei einer Sanierung am Heizungskreislauf faktisch Pflicht.
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Kann ich die Heizungssanierung auf die Miete umlegen?

Modernisierungsmaßnahmen – also tatsächliche Verbesserungen des energetischen Standards – können nach § 559 BGB anteilig umgelegt werden. Kappungsgrenze: maximal 2 € pro m² innerhalb von sechs Jahren. Reine Instandsetzung (1:1-Ersatz defekter Teile) ist nicht umlagefähig. Die Modernisierung muss dem Mieter drei Monate vorher schriftlich angekündigt werden.
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Lohnt sich eine Fußbodenheizung in der Mietwohnung?

In den meisten Fällen nicht. Die Installation erfordert einen komplett neuen Bodenaufbau und erhöht die Aufbauhöhe um 5–8 cm – problematisch bei niedrigen Raumhöhen. Sinnvoll nur bei Komplettsanierung mit neuem Estrich und wenn das Gebäude perspektivisch auf Wärmepumpe umgestellt wird. Ansonsten sind moderne Flachheizkörper die wirtschaftlichere Lösung.
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Wie erkenne ich klemmende Thermostatventile?

Drehen Sie den Thermostatkopf auf Stufe 5. Wird der Heizkörper nicht innerhalb von 15 Minuten warm, klemmt das Ventil in geschlossener Position. Wird der Heizkörper bei Stufe 1 oder Sternchen-Stellung nicht kalt, klemmt es in offener Position. In beiden Fällen reicht ein neuer Thermostatkopf meist nicht – das korrodierte Ventilunterteil muss ebenfalls getauscht werden.
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Warum sollte ich die Heizungsnischen schließen?

Die dünne Restwand (12–15 cm statt 24–36 cm) hat einen U-Wert, der drei- bis fünfmal schlechter ist als die normale Wand. Durch eine Heizungsnische entweicht pro Quadratmeter mehr Wärme als durch ein altes Einfachglas-Fenster. Zusätzlich kondensiert Raumluftfeuchtigkeit an der kalten Innenseite – Schimmelgefahr. Die Nische zu schließen ist eine der wirkungsvollsten Einzelmaßnahmen bei der Sanierung.
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Müssen alte Thermostatventile getauscht werden?

Bei einer Sanierung, die den Heizungskreislauf betrifft: Ja, das GEG schreibt funktionsfähige thermostatische Ventile vor. Allein durch funktionierende Ventile sinken die Heizkosten um 8–15 %. Nach 35–40 Jahren setzt sich der Ventilstift fest – dann muss das gesamte Ventilunterteil getauscht werden, nicht nur der Thermostatkopf.

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