Generalunternehmer für Sanierung: Was bedeutet das?
Ein Generalunternehmer (GU) übernimmt bei einer Sanierung die Gesamtverantwortung für alle Gewerke. Statt fünf separate Verträge mit Sanitär, Elektro, Trockenbau, Maler und Fliesenleger abzuschließen, haben Sie einen Vertragspartner. Dieser koordiniert alle Arbeiten, managt Termine, bestellt Material und haftet für das Endergebnis.
In der Praxis bedeutet das: Sie müssen nicht selbst Handwerker suchen, Angebote vergleichen, Termine koordinieren oder bei Problemen zwischen Gewerken vermitteln. Der GU übernimmt das – und Sie zahlen einen Festpreis für die gesamte Sanierung.
GU vs. Einzelvergabe: Der Unterschied in der Praxis
Viele Eigentümer starten mit dem Gedanken: "Ich vergebe die Gewerke einzeln, dann spare ich die GU-Marge." Das klingt logisch – funktioniert in der Praxis aber selten. Warum?
1. Koordinationsaufwand wird unterschätzt. Der Elektriker kann erst, wenn der Trockenbau fertig ist. Der Bodenleger braucht trockenen Estrich (4–6 Wochen Wartezeit). Der Maler muss vor den Fliesen ran – oder danach? Sie verbringen Stunden mit Telefonaten, Terminabsprachen und Nachfragen.
2. Haftung liegt bei Ihnen. Wenn der Fliesenleger sagt, die Fliesen sind undicht wegen der Abdichtung vom Sanitär – und der Sanitär sagt, die Fliesen sind falsch verlegt – stehen Sie dazwischen. Bei einem GU ist das sein Problem.
3. Kosten summieren sich. Einzelangebote wirken günstig – bis die erste Firma sagt: "Das war nicht Teil meines Angebots." Oder: "Wir müssen warten, der Estrich ist noch nicht trocken" (Standkosten). Oder: "Die Wand ist schief, das muss der Trockenbauer nachbessern" (Nachtragskosten).
Vergleich GU vs. Einzelvergabe (Beispiel 80 m² Wohnung):
| Kriterium | Generalunternehmer | Einzelvergabe | |-----------|--------------------|--------------| | Verträge | 1 Vertrag | 5–7 Verträge | | Ansprechpartner | 1 Projektleiter | 5–7 Firmen (+ Sie als Koordinator) | | Preis | Festpreis (z. B. 60.000 €) | Einzelangebote (Summe oft 65.000–70.000 € inkl. Nachträge) | | Haftung | GU haftet für alle Gewerke | Jede Firma haftet nur für sich – Sie haften für Koordination | | Termine | GU koordiniert alle Gewerke | Sie koordinieren Termine (Verzögerungen: 2–6 Wochen) | | Zeitaufwand | 2–3 Abstimmungen | 15–20 Telefonate, 5–10 Vor-Ort-Termine | | Risiko | Niedrig (Festpreis, eine Haftung) | Hoch (Nachträge, Schnittstellenprobleme, Verzögerungen) |
Fazit: Ein GU ist nicht teurer – er kostet nur anders. Sie zahlen für Koordination, Haftung und Planungssicherheit. Das rechnet sich fast immer.
Für wen ist ein Generalunternehmer sinnvoll?
Ein Generalunternehmer lohnt sich besonders in diesen Fällen:
1. Vermieter mit mehreren Wohnungen: Sie wollen schnell wieder vermieten – nicht Monate mit Koordination verlieren.
2. Eigentümer ohne Bau-Erfahrung: Sie wissen nicht, welche Gewerke in welcher Reihenfolge kommen? Ein GU übernimmt das.
3. Berufstätige: Sie haben keine Zeit, tagsüber Handwerker zu koordinieren oder auf Baustellen zu stehen.
4. Sanierung von Mehrfamilienhäusern: Mehrere Wohnungen gleichzeitig sanieren? Ohne GU wird das zum Albtraum.
5. Komplexe Sanierungen: Statik, Schimmel, Asbest, Förderanträge – wenn mehr als "neue Fliesen & Farbe" ansteht, brauchen Sie einen GU.
Wann ist Einzelvergabe sinnvoll? Wenn Sie selbst vom Fach sind (z. B. Architekt, Bauingenieur), Zeit haben und nur 1–2 Gewerke beauftragen (z. B. nur Maler). Für eine Komplettsanierung oder Wohnungssanierung ist ein GU fast immer die bessere Wahl.
Was kostet ein Generalunternehmer?
Die Kosten hängen vom Umfang ab – nicht vom Modell (GU vs. Einzelvergabe). Beispiel: Eine 80 m² Wohnung komplett sanieren kostet bei uns zwischen 50.000–70.000 € netto (je nach Ausstattung). Das beinhaltet alle Gewerke, Material, Koordination und Gewährleistung.
Was ist drin? Entkernungsarbeiten, neue Elektrik (inkl. Zählerschrank), neue Sanitär (inkl. Heizung), Trockenbau (falls erforderlich), Estrich, Fliesen, Maler, Türen, Fenster (falls erforderlich). Plus: Projektmanagement, Baustelleneinrichtung, Entsorgung.
Wie wird abgerechnet? Festpreis nach Besichtigung. Sie wissen vor Baubeginn, was Sie zahlen. Nachträge nur bei zusätzlichen Wünschen (z. B. andere Fliesen, zusätzliche Steckdosen) – und nur mit Ihrer Zustimmung.
Hinweis für Vermieter: Bei energetischer Sanierung (z. B. neue Heizung, Fassadendämmung) können Sie Förderungen (KfW, BAFA) beantragen – bis zu 40 % Zuschuss. Wir beraten Sie dazu kostenfrei.
Warum neurealis als Generalunternehmer?
Weil wir seit 2015 nichts anderes machen. Mehr als 300 abgeschlossene Projekte in NRW – von Eigentumswohnungen in Dortmund bis Mehrfamilienhäuser in Bochum. Wir kennen jedes Problem, bevor es auftritt.
Was uns unterscheidet:
- Ein Team: Eigene Entkernungs- und Trockenbau-Teams plus geprüfte Fachbetriebe für Sanitär/Elektro (mit Gewährleistung).
- Ein Prozess: Von Besichtigung bis Abnahme haben wir über 300 Mal durchgespielt – wir wissen, was funktioniert.
- Ein Festpreis: Keine versteckten Kosten, keine Nachträge ohne Ihre Zustimmung.
- Ein Ansprechpartner: Ihr Projektleiter koordiniert alle Gewerke – Sie müssen nicht 5 Firmen hinterherlaufen.
Regionalität: Wir sind in Dortmund, Bochum, Hagen und ganz NRW aktiv. Kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten.
Transparenz: Wöchentliche Updates während der Bauphase (Fotos, Fortschritt, nächste Schritte). Sie wissen immer, wo Sie stehen.
Nächste Schritte: So starten Sie
1. Kostenlose Erstberatung anfordern: Wir schauen uns Ihr Objekt an, besprechen Ihre Wünsche und klären den groben Umfang. Kostenlos, unverbindlich.
2. Angebot erhalten: Sie bekommen ein detailliertes Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis, Material und Terminen. Keine versteckten Kosten.
3. Vertrag unterschreiben: Ein Vertrag für alle Gewerke. Klare Leistungen, klare Termine, klare Kosten.
4. Bauphase: Wir koordinieren alle Gewerke, Sie bekommen wöchentlich Updates. Kein Stress für Sie.
5. Abnahme: Gemeinsame Endabnahme. Sie erhalten alle Dokumente (Garantien, E-Check, Mängelliste).
Bereit für Ihre Sanierung? Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern – telefonisch unter 0231 – 58 68 85 60 oder über unser Kontaktformular.